Frage an Andreas Schwab von Hedwig J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
1994 schloß ich eine sogenannte Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge ab 100,-Eur bezahlte ich monatlich und erhielt nun die Endsumme ausbezahlt. Von meiner Krankenkasse erhielt ich nun die Aufforderung monatl. 46,20EUR 10 Jahre lang an sie und die Pflegeversicherung zu überweisen. Damit müßte ich 5.547,60 EUR zurückbezahlen.Das finde ich ungerecht, zumal ich nie darauf aufmerksam gemacht wurde. Nun habe ich erfahren, daß es dieses Gesetz seit 2004 gibt, wo Leistungen zur Kranken-und Pflegeversicherung bezahlt werden müssen,wenn man eine Kapitalleistung zur betrieblichen Altersversorgung erhält.Privatversicherte sind von dieser Regelung ausgenommen, was ich als Diskriminierung empfinde. Insgesamt macht mich diese Angelegenheit sehr ärgerlich, weil ich all die Jahre gearbeitet habe und dieses Geld angespart habe, damit ich später neben meiner Rente was habe, um mir evtl. wenn notwendig Hilfe von außen finanzieren kann.
Meiner Meinung nach müßte dieses Gesetz rückgängig gemacht werden oder aber es sollte nur die Summe, die nach 2004 einbezahlt wurde, beitragspflichtig sein. Außerdem sollten die jungen Leute, die heute eine betriebliche Altersvorsorge treffen genauestens darüber aufgeklärt werden, was sie später erwartet. Ich fühle mich hintergangen, weil nie eine Aufklärung stattgefunden hat und ich diesem Gesetz ausgeliefert bin.
Meine Frage an Sie: Haben Sie die Möglichkeit über den europäischen Gerichtshof dieses Gesetz prüfen zu lassen, ob das wirklich so rechtens ist?
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber schon entschieden, daß ich als Versicherte bezahlen muß. Aber wie gesagt geht das auch wirklich rückwirkend und warum nur die Pflichtversicherten und nicht auch diePrivatversicherten?
Und kann man einen Beitrag,der schon einmal sozialversicherungspflichtig war wirklich nocheinmal kürzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab, ich werde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Jägle
Sehr geehrte Frau Jägle,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Beitragspflicht bei Direktversicherungen. Ich kann ihre Verärgerung darüber verstehen, dass Sie nachträglich Krankenversicherungsbeiträge für Ihre betriebliche Altersversorge zahlen müssen. Doch wie das Bundesverfassungsgericht schon begründet hat, war diese Neuregelung nötig, um aufkommende Finanzierungslücken im Gesundheitssystem zu schließen und somit weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Gegen diese Regelung kann auch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden, da für die Sozialgesetzgebung und die Alterssicherung weiterhin die Mitgliedsstaaten zuständig sind.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab