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Andreas Schwab
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Frage von Birte W. •

Frage an Andreas Schwab von Birte W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schwab,

Sie haben im letzten Jahr für den Gallo-Repot gestimmt, der für die Kommission wohl richtungweisend sein wird, gerade auch was Urheberrechte im Internet angeht.
Natürlich unterstütze ich die Bemühungen, dass Künstler von ihren Produktionen auch leben können müssen. Allerdings frage ich mich, ob es noch zeitgemäß ist, Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet einfach nur strenger zu ahnden. Ist es nicht an der Zeit - gerade mit Blick auf die kommenden Generationen "digital natives" - neue Wege zu gehen und andere Lösungen zu finden die Urheberrechte im Netz zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Birte Wiele

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wiele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

Nachdem das Europäische Parlament im Juni 2010 den Initiativberichts über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (Gallo-Bericht) angenommen hatte, gab die Europäische Kommission wenige Zeit später in ihrer Mitteilung „Ein Binnenmarkt für Rechte des Geistigen Eigentums“ ihre Strategie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum bekannt. Die Strategie enthielt einen Entwurf für eine Reihe von Initiativen für verschiedene Bereiche des Urheberrechts, einschließlich Patenten, Marken, geographischen Angaben und Lizenzierung von Urheberrechten in digitalen Bibliotheken.

Im Rahmen dieser Strategie hat die Kommission eine Reihe von rechtlichen und wirtschaftlichen Studien zu bestimmten Aspekten des rechtlichen Rahmens veranlasst. Die meisten Studien wurden nun bis Anfang 2014 abgeschlossen und deren Ergebnisse der Kommission vorgelegt. Darüber hinaus ist mittlerweile die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in Kraft getreten. Diese regelt die Rechte für die Digitalisierung und Veröffentlichung von Bücher, Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln oder Filmen im Internet, die noch urheberrechtlich geschützt sind, aber deren Autoren nicht bekannt sind oder nicht gefunden oder kontaktiert werden können. Auch die Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften, die neue Regeln für Anbieter von Online-Musikdiensten schaffen, um in der EU Lizenzen von Verwertungsgesellschaften zu erhalten, die die Rechte der Autoren grenzüberschreitend vertreten, wurde im Februar 2014 in erster Lesung vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und tritt demnächst in Kraft. Schließlich hat das Parlament - ebenfalls im Februar 2014 - einen nicht legislativen Initiativbericht über die Abgaben für Privatkopien angenommen und bestehende Systeme zur Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen im Grundsatz befürwortet.

Die Kommission plant voraussichtlich zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Regeln zum EU-Urheberrecht. Diesbezüglich wurde im Zeitraum zwischen dem 5.12.2013 und dem 5.3.2014 die Öffentlichkeit konsultiertInsbesondere Verbraucher, Autoren, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen und andere Dienstleister sowie öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten waren dazu aufgerufen, an der Konsultation teilzunehmen, um so Input von allen Interessensvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht und deren Anpassung an das digitale Zeitalter zu sammeln. Die Beiträge sollen in Kürze auf der folgenden Website veröffentlicht werden:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Ziel der Überprüfung soll es sein, die urheberrechtlichen EU-Vorschriften, die für die Online-Verfügbarkeit von durch Urheberrechte und verwandte Rechte geschütztem Material relevant sind, zu überarbeiten, damit diese auch im heutigen Zeitalter ihren Zweck erfüllen. Hierfür sieht die Kommission unter anderem eine effektive Anerkennung und Vergütung der Rechteinhaber, nachhaltige Anreize für Kreativität, kulturelle Vielfalt und Innovation, die weitere Öffnung des Zugangs zu legalen Angeboten, die Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle sowie einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von illegalen Angeboten und Piraterie vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schwab

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