Frage an Andreas Reißig von Tobias S. bezüglich Kultur
[Themengebiet Medien]
Auf was alles soll in Zukunft die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und GEZ noch erhoben werden, nachdem sie nun schon ab nächstes Jahr für E-Mail verlangt werden wird?
Zur Erläuterung:
Ab 1. Januar 2007 wird auch für Internet-PCs nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die volle Rundfunkgebühr verlangt, weil mit jedem Internet-PC jederzeit auch die Internet-Angebote von ARD und ZDF abgerufen werden könnte.
Damit verlangen ARD, ZDF und GEZ die Rundfunkgebühr auch z.B. für private E-Mail, für das Herunterladen von wichtigen Software-Updates, für Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen oder für das Aufsuchen von www.kandidatenwatch.de, weil diese Dinge einen Internet-Zugang voraussetzen. Denn - wie gesagt - wer einen Internet-Zugang hat, "könnte" auch zu ARD und ZDF surfen. Für dieses "könnte" muß gefälligst Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden, und so haben wir ab nächstes Jahr in Deutschland die "Rundfunkgebühr für E-Mail" - ohne Rundfunkgebühr kein Internet und kein E-Mail (siehe auch www.ts-studio.net/gez/).
Ich kenne viele Privatleute, die keinen Fernseher haben und für die der Internet-PC zum sog. "Erstgerät" wird, die also ab nächstes Jahr die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Hinzu kommen Selbständige, Freiberufler, kleine Firmen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen bei denen normalerweise auch kein Fernsehempfänger herumsteht, weil sie sich nämlich die Rundfunkgebühr sparen wollen.
Entgegen realitätsferner Beteuerungen von Landespolitikern wird es in der täglichen Praxis sicherlich darauf hinauslaufen, daß sobald ein PC und ein Telefonanschluß im gleichen Haus vorhanden sind - ob der PC anschließbar ist oder nicht -, ein(e) provisionshungrige(r) Rundfunkgebührenbeauftragte(r) Ärger machen und die Hand aufhalten wird.
Sehr geehrter Herr Speidel,
vielen Dank für Ihre Frage in Email- und Brief-Form, die ich gerne beantworten möchte.
Es ist sicherlich bedauerlich, dass die umfangreichen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur mit Gebührenerhöhungen gewährleistet werden können. Diese Angebote wurden übrigens stets erweitert, wie zum Beispiel die digitalen Kanäle und nicht zuletzt die Online- Portale. Sie erfüllen damit ihren Informationsauftrag - ein System, um das wir im Ausland durchaus beneidet werden.
Der Punkt, den Sie ansprechen "GEZ-Gebühren auch für Online-PCs" halte ich aus Gründen der Gerechtigkeit für angemessen. Um was geht es dabei genau? Ich zitiere eine Presserklärung des NDR: "Ab dem 1.1.2007 ist im nicht ausschließlich privaten Bereich für die Gesamtheit dieser neuartigen Geräte auf ein und demselben Grundstück nur eine Rundfunkgebühr zu entrichten und auch nur dann, wenn keine anderen (herkömmlichen) Rundfunkgeräte angemeldet sind. Im ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenfrei, wenn bereits für entsprechende Erstgeräte Rundfunkgebühren entrichtet werden."
Zunächst: Gebühren sind für "Rundfunkgeräte" zu zahlen. Unbestreitbar ist: ein PC mit Online-Anschluss ist ein Rundfunkgerät. Warum also sollten nicht die, die mit Ihren schnellen Internetanschlüssen die Angebote von ARD und ZDF aufsuchen und die hohe Qualität der Informationen nutzen, sich auch am Gebührenaufkommen beteiligen? Klar ist ferner: Wer zuhause bereits GEZ bezahlt, braucht für den Online-PC keine weiteren Gebühren zu zahlen. Und pro Unternehmen ist die Gebühr ja auch nur einmal fällig.
Ich halte diese Regelung für gerecht und angemessen und muss damit auch Ihrer Meinung widersprechen, dass für das Versenden von E-Mails jetzt Gebühren fällig würden. Auch mit einem Fernsehgerät können Sie ja noch mehr machen, als das Erste schauen ...
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reißig