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Andreas Philippi
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Frage von Paul E. •

Wie kommt es nach Ihrer Einschätzung zur mangelhaften Regulierung der Qualität von Corona-Schnelltests? Gibt es in betrügerischen Fällen bereits eine strafrechtliche Verfolgung?

Sehr geehrter Herr Philippi,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses. Eine aktuelle Untersuchung des PEI kommt zum Ergebnis, dass die meisten Corona-Schnelltests, die als Selbsttests aber z. T. auch in Testzentren verwendet werden, von mangelhafter Qualität sind, während einige Tests sehr gut abschneiden. Die Verlässlichkeit dieser Tests sind aber nicht nur ein Verbraucherschutzthema (was wichtig genug wäre) sondern auch von immenser gesundheitspolitischer Bedeutung.

1. Wie kommt es Ihrer Ansicht nach dazu, dass bisher keine angemessene Regulierung der Qualität dieser Tests stattfindet?
2. Für einige dieser Tests weist das PEI eine segmentübergreifende Sensitivität von 0,0% aus. Stimmen Sie zu, dass es sich bei der Vermarktung dieser Tests um Betrug und fahrlässige Körperverletzung handelt?
3. Sind mit diesen Fällen nach Ihrem Kenntnisstand gegenwärtig Staatsanwälte befasst?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Corona-Schnelltest. Vorab möchte ich erstmal darauf hinweisen, dass die Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus, sich nicht für die sichere Diagnose einer COVID-19 Erkrankung eignen. Vielmehr sollen die Schnelltest dabei helfen, erkrankte Personen mit einer sehr hohen Viruslast schnell und einfach im Alltag zu identifizieren, um so das Übertragungsrisiko für Kontaktpersonen zu minimieren.

Als Arzt und Mitglied des Gesundheitsausschusses lege ich einen besonderen Fokus auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Medizinprodukten. Daher ist eine unabhängige und wissenschaftliche Überprüfung besonders wichtig.

Die im Sinne der Testverordnung anerkannten Antigen-Schnelltests, können der Schnelltest-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entnommen werden. Teststationen oder Apotheken, bei denen kostenlose Bürgertests angeboten werden, können solche Tests nur abrechnen, wenn diese die Mindestanforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) erfüllen. Somit schafft die Testverordnung den wirtschaftlichen Anreiz, sichere und zuverlässige Bürgertest anzubieten.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr Andreas Philippi