Als Arzt wissen Sie, wie belastet das Gesundheitssystem nach 2 Jahren Corona ist. Wie rechtfertigen Sie, dass der Wegfall der Schutzmaßnahmen im IfSG die Gesundheit von Abertausenden gefährdet?
Sehr geehrte Frau W.
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Infektionsschutzgesetz.
Als Mediziner und Mitglied des Gesundheitsausschusses kann ich Ihren Unmut durchaus verstehen. Derzeit ist jedoch die COVID-19 Pandemie durch die im Durchschnitt verminderte Krankheitsschwere der Omikron-Variante geprägt und es besteht derzeit die berechtigte Hoffnung auf eine Abmilderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz verfolgen wir daher den Grundgedanken: so viel lockern wie möglich, aber schnell reagieren können, wenn nötig. Wenn also die Fallzahlen sinken, wenn die Todeszahlen sinken, wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems droht – dann können wir auf tiefgreifende Einschränkungen in unserem Alltag verzichten. Aber im Zweifel müssen die Länder passgenaue Schutzmaßnahmen bei Bedarf wieder oder weiter gelten lassen können.
In der Abstimmung mit der FDP und den Grünen war es lediglich möglich, sich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen zu verständigen. Darüber hinaus konnten wir als SPD-Fraktion sicherstellen, dass zumindest den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen.
Dieser Kompromiss war leider notwendig, da sonst nach dem 19.03. alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wären. So hätten wir keinerlei rechtliche Handhabe, die Pandemie einzudämmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Philippi