Frage an Andreas Orth von Richard B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Orth,
die Fehlbelegungsabgabe hat sich in den letzten 10 Jahren zu einer zunehmend unsozialen Zusatzabgabe entwickelt. Sie trifft heute einen Personenkreis, der bei der Gesetzgebung vor 25 Jahren so nicht gewollt war. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Miete .Der Vermieter hat nichts davon. Der Kampf unserer Inter- essengemeinschaft zur Aufhebung dieser "Vertreibungs- abgabe" scheitert seit Jahren an der Unentschlossenheit der Politiker. Wie stehen Sie zur Aufhebung der Abgabe um damit auch soziale Gerechtigtkeit in den Wohngebieten herzustellen ?
Sehr geehrter Herr Böhme,
sicherlich war der Grundgedanke der FBA einst eine gute Sache, um mit öffentlich gefördertem Wohnraum soziale Härten abzufedern. In der Realität stellt sich der Sachverhalt z.Z. so dar, daß es zu einer Benachteiligung vieler Mieter durch sich verändernde Lebenssituationen kommt. Dadurch entsteht ein sozial nicht zu wünschender Verdrängungswettbewerb, welcher unserem Anliegen: - Aufhebung der Privilegierung von Zuwanderern bei der Zuweisung von Sozialwohnungen - widerspricht. Sollte also die FBA beibehalten werden, erzielt die öffentliche Hand mittelfristig nicht nur überhaupt keine Einnamen mehr, sondern produziert zusätzliche Sozialkosten. Dann besser ? weg mit der FBA. Fraglich, ob die Gemeinden sich dann auch die Verwaltungskosten von 25% - 30% gemessen an den bisher erzielten Einnamen spart.
Mit republikanischem Gruß
Andreas Orth