Frage an Andreas Mrosek von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Der Schutz des Menschen steht über alles! Allerdings müssen die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die Bevölkerung in eine Panik zu stürzen, war ein schwerer politischer Fehler der Regierenden. Auch nahezu eine gesamte Volkswirtschaft zu lähmen, war und ist unverhältnismäßig.
Die entstandenen Überlastungen im Gesundheitswesen müssen aber erkannt und Vorsorgemaßnahmen für eine wirkliche Pandemie ergriffen werden. Ich erinnere mich an das Jahr 1964. Da war die Ruhr als Epidemie in meiner Heimatstadt Dessau ausgebrochen. Die Schulen wurden für Schüler und Lehrer geschlossen und dienten dann als Ersatz-Krankenhäuser. Somit konnten die Patienten isoliert und ärztlich versorgt werden. Notwendige Operationen in den normalen Krankenhäusern konnten durchgeführt werden, die Dringlichkeiten lagen natürlich bei den ärztlichen Entscheidungsträgern. Dadurch sind auch die Fragen zu ex-ante-Triage und ex-post-Triage beantwortet, weil es dann diese Sortierungen in den normalen Krankenhäusern nicht mehr geben würde. Auch könnten private Pflegekräfte (unter persönlichen Schutzmaßnahmen) zur Hilfe der erkrankten Patienten herangezogen werden.