Frage an Andreas May von Hannelore B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr May,
gestern Abend kam beim Wahltalk die Frage nach der HGO auf: Kritikpunkt war, dass es keine Doppelmandate mehr in Gremien geben darf, die sich gegenseitig kontrollieren sollen. Heißt: keine Ehepartner, von denen einer z. B. im Parlament, der andere im Magistrat/Gemeindevorstand sitzt. Das geht wirklich nicht!
Auch auf Bundesebene gibt es diesen Unsinn: Frau Merkel ist z. B. MdB und Regierung. MdB sollen die Regierung kontrollieren. Sie kontrolliert sich also selbst. Frau Merkel ist da leider kein Einzelfall.
Wem das NICHT zumindest mal ein wenig und als Schwäche auffällt und wer (wie gestern Abend geschehen) darauf lediglich mit „Das ist Diskriminierung!" antwortet, ist nach meiner ganz persönlichen Einschätzung hilflos und leider auch etwas rechtsstaatlich ungebildet – tut mir leid.
Denn demnach wäre es ja auch diskriminierend, dass ich einem Bürgermeister verbiete, für das Lokal-Parlament zu kandidieren. Das ist ihm nämlich verboten. Das Parlament soll ihn ja kontrollieren.
Ein anderes Beispiel zum Diskriminierungsargument: Beamte dürfen unter bestimmten Bedingungen Nebenjobs haben. Einer auf dem Bauamt oder in der Friedhofsverwaltung darf nebenher für eine Detektei und für einen privaten Sicherheitsdienst arbeiten.
Ein Polizist darf generell auch Nebenjobs haben. Aber eben nur sehr eingeschränkt (meist gar nicht) bei Sicherheitsdienst und bei Detekteien.
Das wäre dann ja auch Diskriminierung. Und wenn nein, worin besteht dann der Unterschied zur HGO-Problematik?
Hintergrund bei der Polizei-Regelung: Interessenkonflikte. Kann man bei der HGO-Frage aber auch so nennen. Wie denn auch sonst?
Ihre Meinung dazu würde mich interessieren - und ob Sie sich für eine Korrektur der HGO einsetzen werden.
Freundliche Grüße,
H. B.