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Andreas Lenz
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Frage von Atila S. •

Frage an Andreas Lenz von Atila S. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Lenz

Ich bin ein Dampfer aus Dorfen (e-Zigarrette). Ich weiß nicht inwiefern Sie an der Tabbakerzeugnisverordnung beteiligt sein können, aber ich habe von dem 2 Referentenentwurf zu diesem Thema erfahren.

Ich muss leider sagen, dass der Referentenentwurf schlampig erstellt wurde...mal von Copy-Paste Fehlern aus Wikipedia abgesehen, sind manche fprderungen, bzw. Verbote einfach unnötig, bzw. lächerlich.

Ein Beispiel:
es wird in diesem Referentenentwurf explizit Sassafrasöl in Liquids Verboten. Nun ist Sassafrasöl ein Grundstoff für Extasy und somit sowieso in der Abgabe extrem beschränkt.

Das ist nur ein Beispiel von unzähligen in diesem Entwurf.

Wenn Sie die möglichkeit haben, eine erneute Kontrolle und Durchsicht dieser Verordnung zu veranlassen, würde das sehr Helfen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Dampfen“ und zur Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie in bundesdeutsches Recht. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu die Ziele und Hintergründe des Tabakerzeugnis- und des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf E-Zigaretten.

Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist es, den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige, analog zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen für herkömmliche Zigaretten und Tabakprodukte, zu unterbinden. Weitere Einschränkungen bei der Benutzung von E-Zigaretten sind nicht zu befürchten.

Keines der beiden Gesetzesvorhaben dient dazu, den Konsum von E-Zigaretten durch Erwachsene zu unterbinden:

Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas

Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas, das wir Ende Januar im Deutschen Bundestag abschließend beraten und dem wir mit großer Mehrheit zugestimmt haben, sollen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas übertragen werden. Seit dem 1. April 2016 dürfen nun E-Zigaretten und E-Shishas nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Hiermit wird eine bestehende Regelungslücke geschlossen. Die schädigenden Wirkungen des Nikotinkonsums, gleich ob er mithilfe konventioneller oder elektronischer Zigaretten konsumiert wird, sind bekannt. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung zeigen zudem, dass selbst beim Verdampfen nikotinfreier Flüssigkeiten krebserregende Partikel freigesetzt werden, die chronische Schädigungen der Atemwege hervorrufen können. Insbesondere zeigen die Studien, dass diese Stoffe die Lungenentwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.

Tabakerzeugnisgesetz

Das Tabakerzeugnisgesetz, welches am 20. Mai 2016 in Kraft getreten ist, enthält insbesondere die Verpflichtung zur Verwendung von Bildwarnhinweisen auf den Verpackungen. Darüber hinaus soll in Zukunft die Außen- und Kinowerbung für Rauchtabakwaren sowie für elektronische Zigaretten – unabhängig davon, ob es sich um nikotinhaltige oder nikotinfreie Produkte handelt – untersagt werden. Ziel ist es, den Impuls zum Rauchen gerade bei Kindern und Jugendlichen zu senken.

Im Zentrum der beiden Gesetzesvorhaben steht also der Gesundheitsschutz, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Zusätzlich sollen mit Regelungen zur Produktsicherheit verschiedene Regelungslücken geschlossen werden – nicht gegen die Interessen, sondern gerade im Interesse der Raucherinnen und Raucher.

Eine Gefahr, dass diese Vorschläge zwingende Auswirkungen auf Ihre persönliche Entscheidung – oder die Entscheidung vieler anderer Menschen – für das Rauchen von E-Zigaretten haben werden, sehe ich nicht. Im Gegenteil: Wir unterstützen weiterhin die schwierige, aber gesundheitlich notwendige und richtige Entscheidung, mit dem Rauchen aufzuhören! Darüber hinaus möchten wir erst recht nicht, dass Kinder und Jugendliche animiert werden, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen die Absichten und Hintergründe der Gesetzesvorhaben erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lenz

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