Frage an Andreas Jung von Peter S. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Jung,
wieso üben sie sich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in wichtigen Fragen, z.B. dem Lockdown 2 ihr Mitbestimmungsrecht erneut nicht aus?
Ist das ihr Verständnis von Demokratie?
Mit freundlichen Grüssen
P. S.
Sehr geehrter Herr Sikora,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Beteiligung des Parlaments und der Abgeordneten bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Es war der Deutsche Bundestag, der am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Reichweite festgestellt hat. Damit wurde die starke Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie eingestuft. Genauso wurde durch einen Beschluss des Bundestags die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Regierungen in Bund und Land bei der Bekämpfung von Corona konsequent, effektiv und flexibel reagieren können.
Originär obliegt die Anordnung von Maßnahmen der Verhütung übertragbarer Krankheiten den Bundesländern und deren Behörden. Die Abstimmung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten - die auch der jetzigen Entscheidung - wieder vorausging dient dazu ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder und damit bundesweit vergleichbare Regelungen zu erreichen. Ungeachtet dessen fanden vor und nach der Entscheidung und ihrer Umsetzung intensive parlamentarische Beratungen statt.
Die Pandemielage und die angesichts dessen erforderlichen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen beobachten wir als Parlament genau. Die Beschränkungen bringen Eingriffe in Grundrechte mit sich und deshalb ist fortlaufend zu prüfen, ob die Regeln notwendig und insgesamt verhältnismäßig sind. Angesichts der nun länger schon länger andauernden Pandemielage werden wir nun die gesetzlichen Grundlagen konkretisieren. Heute wurde in erster Lesung das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beraten. Es beinhaltet eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf die Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen. Durch die Benennung von Regelbeispielen etwaiger Schutzmaßnahmen werden Reichweite und Grenzen von Regierungshandeln beschrieben. Nach einer Expertenanhörung werden wir dieses Gesetz zeitnah beschließen und so die parlamentarische Grundlage der Corona-Maßnahmen noch deutlicher machen.
Unabhängig davon haben wir als Abgeordnete seit dem Frühjahr über 70 Debatten zu Corona geführt und mehr als 30 Gesetze im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung beschlossen, etwa zur Stärkung der Krankenhäuser und zum Erhalt wirtschaftlicher Strukturen. Mit den Haushaltsgesetzen haben wir die dafür nötigen Mittel zur Verfügung gestellt.
Mit alldem nehmen wir als Abgeordnete gerade auch in der Krise unsere Verantwortung wahr.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Jung