Frage an Andreas Jung von Julian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jung,
an Sie als meinen Wahlkreisabgeordneten habe ich einige Fragen zur Abstimmung über die Bestandsdatenauskunft, die am 21. März 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
1. Waren Sie bei der Abstimmung anwesend?
2. Waren Sie zum Zeitpunkt der Abstimmung, der Auffassung, dass der Bundestag beschlussfähig sei?
3. Falls nicht, haben Sie versucht, über Ihre Fraktion, oder in Verbindung mit anderen Abgeordneten, die Beschlussfähigkeit anzuzweifeln?
4. Falls nicht, wieso nicht?
Zum Hintergrund: Auf den Bildern unter http://bestandsdatenauskunft.de/?p=138 ist leicht zu erkennen, dass die Beschlussfähigkeit unmöglich gegeben gewesen sein kann. Laut Wikipedia hat der Bundestag derzeit 620 Abgeordnete. Nach §45 der Geschäftsordnung ( http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06.html ) müssten mehr als die Hälfte - und damit 311 Abgeordnete anwesend sein, damit der Bundestag beschlussfähig ist. Ich denke, die Bilder zeigen eindrucksvoll, dass dies nicht der Fall war.
Ich halte es - unabhängig davon, ob Sie als Volksvertreter den Vorschlag befürworten oder ablehnen - für undemokratisch, unlauter und eines Parlamentes unwürdig, wenn Beschlüsse gefasst werden, obwohl eine Beschlussfähigkeit mit dem bloßen Auge erkennbar nicht vorliegen kann. Den Grundsätze der Demokratie sollten auch die Befürwortern des entsprechenden Beschluss soviel Respekt entgegenbringen, dass sie auf einen beschlussfähigen Bundestag bestehen. Ansonsten verkommt unser Parlament zu einer Farce.
Hochachtungsvoll,
Julian Bayer
Sehr geehrter Herr Bayer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Abstimmung zum Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt antworte.
Für die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages ist der Sitzungsvorstand verantwortlich. Wird vor Beginn der Abstimmung die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt und wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit. Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf.
Bei der von Ihnen angesprochenen Abstimmung wurde die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt.
Die Beratung der Gesetze im Bundestag ist wichtig und die dortige Abstimmung ist entscheidend. Trotzdem will ich darauf hinweisen, dass alle Gesetze, die im Plenum des Bundestages verabschiedet werden, zuvor bereits einen ausführlichen Dialogprozess durchlaufen. Nach der Einbringung werden die Gesetzentwürfe intensiv in den Facharbeitsgruppen und Fachausschüssen - oft begleitet von Expertenanhörungen - debattiert. In diesem der eigentlichen Verabschiedung vorgeschalteten Arbeits- und Entscheidungsprozess werden alle Fragen und Ausgestaltungsmöglichkeiten diskutiert und die eigentliche Gesetzgebung vorbereitet. Die parlamentarische Arbeit bringt es mit sich, dass parallel zu den Plenarsitzungen zahlreiche andere Arbeitstermine stattfinden, so dass jeweils im Einzelfall zwischen unterschiedlichen Aufgaben abgewogen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung