Antwort von Andreas Höltke
DIE LINKE
• 19.04.2012

Mit der grundsätzlichen lt;stronggt;Dichtheitsprüfunglt;/stronggt; werden kleine Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Haupt-Verunreiniger desBodens außen vor bleibt. Außerdem ist die geltende Regelung in NRW laut eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags NRW verfassungswidrig und somit nichtig. (...)

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