Werter Herr Hein, Sie sind (auch) AR-Vorsitzender der Stadtwerke Heide GmbH. Warum veröffentlichen die Stadtwerke ihre Daten nicht entsprechend dem sog. "Transparenzgesetz" des Landes SH?
Sehr geehrter Herr W.,
ich glaube dies wäre eigentlich vielmehr eine Frage an die Stadtwerke und nicht unbedingt an den Abgeordneten über dieses Portal. Dennoch antworte ich ihnen auch hier gern.
Es gibt einen Beschluss, wonach die Bezüge für die Geschäftsführung und nachgelagert auch die Organe nicht, beziehungsweise nur bedingt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger- gesetzlich vorgeschrieben) veröffentlicht werden.
Dazu habe ich mich erkundigt, mir wurde mitgeteilt, dass bei Gesellschaften mit Beteiligungen, wenn die Gesellschafter es so beschließen, dieses rechtlich in Ordnung ist.
Im Bundesanzeiger können unsere Jahresabschlüsse selbstverständlich eingesehen werden.
Meine Nebeneinkünfte gebe ich selbstverständlich an, so wie es die Verhaltensregeln des Schleswig-Holsteinischen Landtag erfordern. Mit meinen Nebeneinnahmen stehe ich auf Stufe I. Meine monatliche Aufsichtsratsentschädigung bei den Stadtwerken Heide beträgt 460,16 Euro.
Viele herzliche Grüße
Andreas Hein