Frage an Andreas Grünschneder von Manfred S. bezüglich Verbraucherschutz
Die Bürgeriniative Lichte- gegen überhöhte Kommunalabgaben hat eine Petition zu den überhöhten Kostenbelastungen in der Trinkwasserschutzzone Leibis/Lichte eingereicht.
Wie stehen Sie zu den Forderungen der Bürger unserer Region, eine entsprechende Entlastung, und die Abschaffung der Beiträge für Abwasser und Straßenausbau durchzusetzen?
Sehr geehrter Herr Siegling,
wir könnten uns ja eigentlich auch vor der Haustür unterhalten... Ich freue mich über Ihre Frage aus meinem Nachbarort.
Ich werde bei der Beantwortung die Problematik Wasser/Abwasser von der des Straßenbaus trennen.
1) Zum Straßenbau:
Die Linke hat in ihrem Regierungsprogramm festgelegt, dass Instandsetzung und Instandhaltung Vorrang vor Neubau haben sollen. Diesbezüglch bin ich persönlch darüber erfreut, dass nach langer Zeit nun endlich auch in unserer Region (Schmiedefeld, Lichte, Neuhaus) Maßnahmen stattfinden, die überfällig waren. Natürlich wird wiedermal alles auf einmal durchgezogen, mit den entsprechenden Folgen für den Straßenverkehr. Egal. Besser so, als gar nicht...
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wollen wir, dass für Thüringen zunächst die sächsischen Regelungen gelten, d.h. die Gemeinden können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben. Als mittelfristiges Ziel bleibt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Ersatz der Einnahmeausfälle für die Gemeinden.
Wenn es nun doch zu Beiträgen kommen müsste, dann wäre für mich darüber hinaus wichtig, dass Regelungen existieren, die es dem Bürger ermöglichen, den Verpflichtungen ohne Probleme nachzukommen. Diesbezüglich ist von Seiten des Landes auf entsprechend humane und soziale Zahlungsbedingungen zu achten. Dazu gehören niedriger Zins, langfristige Zahlungsziele, geringe Raten, Stornierungsmöglikeiten z. B. bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit u.ä. Eine ernsthafte Behandlung dieses Themas durch die Landesregierung im Bereich des Thüringer Banken- und Sparkassensystems wäre schon heute wünschenswert.
Den Bürgern muss endlich die Unsicherheit und Angst genommen werden, mit den immer weiter wachsenden Gebühren und Abgaben schließlich überfordert zu werden. An vielen Stellen ist dies heute schon so. Wir brauchen Berechenbarkeit, Transparenz und Planbarkeit bei allen Investitionsmaßnahmen, verbunden mit einer großen Portion an sozialem Gewissen - eben gerade für die Menschen in den ländlichen Bereichen, wo die Aufwendungen für das tägliche Wohnen durch die Existenz von Wohneigentum im Vergleich hoch sind.
2) Zum Thema Wasser/Abwasser:
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und entsprechend zu behandeln! Grundsätzlich fordert die Linke sozial verträgliche Kommunalabgaben, umfassende Kostentransparenz, Einwohnerbeteiligung bei Investitionen in öffentlichen Einrichtungen und die Konzentration der Aufgabenträger. Seit Jahren wird durch die Thüringer Landesregierung die Fördermittelbereitstellung für die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung zurückgefahren und soll mittelfristig eingestellt werden. Damit sind und werden flächenmäßige Senkungen von Gebühren und Beiträgen nicht möglich.
Die Linke wird darum ausreichend Fördermittel für Aufgabenträger zur Verfügung stellen, um bezahlbare Entgelte für Wasser und Abwasser in Thüringen einzuführen. Unabhängig davon sind wir auch hier für den mittelfristigen Ausstieg aus der Gebührenpraxis, unter anderem über kritische Überarbeitung der Investitionsplanungen. Wir wollen Verbraucherbeiräte und Bürgerbeteiligung, um zunehmend Transparenz zu sichern.
Zum anderen ist es uns wichtig, dass die Kommunen und örtlichen Aufgabenträger ihr Finanzierungssystem im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig entscheiden und umsetzen, wobei ich meine obigen Ausführungen zur Verantwortung von Thüringer Banken in Sparkassen hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen möchte.
Und: Wir werden keine rückwirkende Erhebung von Beiträgen mehr zulassen und damit endlich diese unsägliche Praxis beenden.
Als Letztes: Der Anschluss von Kläranlagen soll dort weiter gefördert werden, wo der Gewässerzustand dies erforderlich macht. Die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwanges ist in Einzelfällen zu ermöglichen. Dem Wunsch auf Betreibung von Kleinkläranlagen durch Zweckverbände oder Gemeinden zur Verbesserung der Gewässerstruktur soll stattgegeben werden. Für manche werden diese Neuerungen wahrscheinlich leider zu spät kommen, für andere vielleicht gerade noch rechtzeitig.
Sehr geehrter Herr Siegling,
das Thema "Ressource Wasser" - übrigens auch im globalen Maßstab von immer größerer Bedeutung - ist sehr vielschichtig. Ich habe mir deshalb erlaubt, den Raum Ihrer Frage etwas zu erweitern. Denken wir nun an die Aufgaben, welche in diesem Zusammenhang international anstehen (z.B. in Bezug auf die globalen Klimaveränderungen), so bin ich froh darüber, dass wir in unserem Land den notwendigen ökologischen und schonenden Umgang mit dem Lebensstoff erkannt haben. Wichtig ist aber, dass alle Maßnahmen in einem gesellschaftlichen Konsens und somit sozial verträglich für die Menschen erfolgen.
Ich wünsche Ihnen - Ihr Engagement in der BI ausdrücklich eingeschlossen - alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
dreas Grünschneder