Portrait von Andreas Eilers
Andreas Eilers
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Eilers zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl-Heinz D. •

Frage an Andreas Eilers von Karl-Heinz D. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Eilers,

die Inklusion bereitet den Schulen Probleme in der Umsetzung. Lehrer*innen sind nicht geschult, wie sie traumatisierten Kindern oder mit von FASD und AD(H)S betroffenen Kindern helfen können. Geschultes Personal ist allenfalls stundenweise an der Schule und häufig für mehrere Schulen zuständig, so dass ein großer Teil der Arbeitszeit für Wegezeiten verbraucht wird. Wie wollen Sie sich konkret dafür einsetzen, dass Inklusion nicht nur Umbau am Schulgebäude (für bewegungseingeschränkte Kinder), sondern auch ein "Umbau" in der Aus- und Fortbildung der Lehrer*innen wird?

Mit freundlichen Grüßen
K. D.

Portrait von Andreas Eilers
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und dem Interesse an meiner Sichtweise zum Thema Inklusion.
Die Inklusion ist ein wichtiger und elementarer Baustein heutiger Bildung. Nicht umsonst hat die UN die Behindertenrechtskonvention beschlossen und damit eine Zielsetzung für all ihre Mitglieder weltweit gesetzt. Inklusion bedeutet, genauso wie Sie anmerken, eben nicht nur Schulgebäude mit einem Fahrstuhl für körperlich eingeschränkte Menschen umzubauen. Inklusion bedeutet daher auch nicht nur die Integration von "Ausgegrenzten" sondern es geht viel mehr darum von vorneherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe an allen Aktivitäten zu ermöglichen. Inklusion gilt also für alle Menschen.
Dieses Ziel ist also enorm wichtig. Leider ist die Umsetzung krachend gescheitert. Als persönlich Betroffener kann ich davon durchaus ein Lied singen. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Lehrkräfte sich weiterzubilden ist gefloppt. Die Schulen und Schulleitungen wurden mit der Aufgabe und Umsetzung von Inklusion alleine gelassen. Die Eltern kämpfen gegen Windmühlen und nicht geklärte Umstände sowie Zuständigkeiten und erhalten kaum bis keine Hilfe, wenn Sie nicht an engagierte Mitarbeiter geraten. Die kontinunierliche Abschaffung und Schließung der Förder- sowie Sonderschulen und der damit verbundenen Reduzierung von Förderlehrkräften hat ein weiteres dazu beigetragen, dass die Belastung und Überlastung für alle unvermeidlich war.Von daher ist es also eminent wichtig, unverzüglich gegenzusteuern und die erkannten Mängel schnellstmöglich abzustellen.
Dazu zählt:
1. Sofortiger Stopp Schließung der noch vorhandenen Förderschulen, bis die Regelschulen dass notwendige Personal und die notwendigen Hilfsmittel haben und aufnahmefähig sind. Dazu zählt, dass die Förderschulen lieber noch 4 Jahre länger Kinder hervorragend betreuen und ausbilden, als dass in den Regelschulen keine Differenzierungsräume oder Lehrkräfte vorhanden sind und auf Notlösung gefahren werden muss. Darunter leiden im übrigen alle.  
2. Kein weiterer Umbau der Schulstrukturen bis endlich eine angestrebte Schulstruktur auch mal eingenommen wurde. Unser Schulsystem wurde bisher nach jeder Legislaturperiode aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse immer wieder neu strukturiert und hat diese Strukturen nie eingenommen. Das niedersächsische Schulsystem muss endlich mal Ruhe kommen und Zeit zur Neuausrichtung und Einnahme dieser Strukturen bekommen, ohne dass schon wieder eine neue Struktur droht. 
3. Neben dem sofortigen weiteren Aufbau von notwendigen Lehrkräften, Auflegung eines Sonderprogramms zu Gewinnung von Förderlehrern, Sozialpädagogen sowie Schulsozialarbeitern. Diese Lehrkräfte und Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben müssen für Ihre besonderen Aufgaben und Funktionen einen erforderlichen Zeitausgleich als Entlastungsstunden erhalten. 
4. Verpflichtende Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften. Die freiwillige Selbstverpflichtung hat gezeigt, dass dies nicht zielführend ist. Die Steuerung dieser Aus- und Fortbildungen muss durch die Landesschulbehörde erfolgen und die Schulen müssen mit einem Punktesystem ihre Befähigung nachweisen. Diese Befähigungserwerb ist mit einer zeitlichen Zielvorgabe zu versehen und fortlaufend durch die Landesschulbehörde zu überwachen und gegebenenfalls nachzusteuern. 
5. Ein weiterer Schwerpunkt muss der sofortige Umbau der Landesschulbehörde sein. Die Landesschulbehörde ist Richter, Staatsanwaltschaft sowie Verteidiger zugleich. Daher muss die Landesschulbehörde sofort in zwei Behörden aufgeteilt werden. Derzeit ist die Landesschulbehörde für die Schulen auf der einen Seite Berater und Ratgeber und auf der anderen Seite die zuständige Dienstaufsichtsbehörde. Es kann also nicht sein, dass der Kläger, also die Dienstaufsichtsbehörde sich selbst überwacht wie sie den Schulen als Ratgeber zur Umsetzung zur Verfügung steht. Niemals wird man sich dabei die Blöße geben, dass man seiner Tätigkeit als Ratgeber bzw. Berater nur schlecht nachgekommen ist und sich daraufhin durch die Dienstaufsicht selbst geißeln. Von daher muss die Landesschulbehörde sofort in zwei Kompetenzbereiche ohne Überschneidungen aufgeteilt werden. 
Es ist also nicht eine Maßnahme die im Rahmen der Inklusion das gewünschte Ergebnis bringt, sondern ein umfangreicher Maßnahmenkatalog muss umgesetzt und in Kraft gesetzt werden, damit Niedersachsen den Bedürfnissen von Eltern aber auch Kindern und den Lehrkräften gerecht wird.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und stehe für weitere Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Eilers