Andreas Blaesius
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Frage von Erich T. •

Frage an Andreas Blaesius von Erich T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Blaesius,

im Wahlprogramm der Piraten steht, dass die Fertigwarenverpackungsverordnung zurückgenommen werden soll. Was bedeutet das?

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Trippe,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse. Die Fertickpackungsverordnung trat 1981 in Kraft und regelt in welchen Füllmengen bestimmte Produkte im Handel angeboten werden dürfen. Insbesondere regelt diese Verordnung das Verhältnis zwischen Verpackungsgröße und Inhalt. Bis 1kg durfte Zucker zum Beispiel nur in Verpackungen zu 100, 250, 500, 750 und 1000g verkauft werden. Dies dient dazu, dass ein Kunde leicht zwischen den Produkten verschiedener Anbieter vergleichen kann und dass von außen leicht auf die Füllmenge geschlossen werden kann.
Am 11. April 2009 wurde diese Regelung jedoch für viele Produkte zurückgenommen und hat nur noch Gültigkeit für Wein, Sekt und Spirituosen. Produkte wie z.B. Zucker können nun auch in bisher nicht gebräuchlichen Mengen vertrieben werden. Dies führt zu einer für den Verbraucher nicht mehr leicht vergleichbaren Fülle an unterschiedlichen Mengen und Verpackungsgrößen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes sind wir der Meinung dass eine Rückkehr zur alten Regelung Sinn machen würde. Die aktuelle Regelung erschwert dem Verbraucher den Produktvergleich bei Einkäufen.

Einen interessanten Artikel zu diesem Thema findet sich im Verbraucher Informationssystem Bayern:
http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittel/fuellmengen.htm

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Andreas Blaesius