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Andrea Zürcher
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Frage von Elisabeth P. •

Wie positioniert sich die AFD in Bezug auf Einkommensteuer? Es werden leider immer nur CDU FDP SDP und die Grünen beleuchtet. Würde gerne wissen, was die AFD diesbezüglich plant.

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Sehr geehrte Frau P. .

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen folgend gerne beantworte. Nach unserer festen Überzeugung, bedarf es einer grundlegenden Steuerreform, die sich u. a. an dem Steuermodell von Kirchhof orientiert. Die Verstellungen lediglich kleinere Stellschrauben, wie sie von den anderen Parteien angedacht sind, haben wenn überhaupt nur kosmetischen Charakter.

Daher kann ich Ihre Frage auch nicht nur alleine auf die Einkommenssteuer beziehend beantworten. Der Grundgedanke ist die Vereinfachung der Steuer im Ganzen und die Prüfung, welche Steuern kaum eine nennenswerte Einnahme bringen, da der Verwaltungsaufwand für die Erhebung, gleichermaßen bei der Behörde wie bei den Steuerpflichtigen, zu hoch und somit zu kostenintensiv sind.   Vereinfacht gesagt, geht es um weniger Steuerarten, weniger Privilegien und weniger Bürokratie.

Bei der Einkommenssteuer bedeutet dies, dass Einkommen einheitlich besteuert werden, dabei aber auch eine Unmenge von Abschreibungsmöglichkeiten, die letztlich unterm Strich eine Einkommenssteuererklärung nur verkomplizieren.  

Eine Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatz- und Einkommenssteuer), hätte den Effekt, dass etliche kleinere Steuern ersatzlose entfallen könnten. Hier sei die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und weitere Verbrauchssteuern, so zum Beispiel die Schaumweinsteuer, die Energiesteuer oder die Kaffeesteuer auf Bundesebene erwähnt. Bedingt eines nicht im Verhältnis zum Ertrag stehenden Verwaltungsaufwandes, sollten auf Landesebene die Biersteuer und auf Kommunalebene die Vergnügungssteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer ersatzlos entfallen.

Ferner strebt die AfD die Abschaffung von Substanzsteuer an. Neben den erwähnten Grundsteuern sind damit die Vermögenssteuer sowie die Erbschafts und Schenkungssteuern gemeint. Insbesondere die Vermögensteuer wurde bereits 1995 durch das BVG für verfassungswidrig erklärt.   Da durch die Grundsteuern ca. 10% des Steueraufkommens der Kommunen generiert wird, strebt die AfD eine Änderung des Verteilungsschlüssels der großen Steuerarten zugunsten der Kommunen an. Da Erbfälle bereits teilweise mehrfach versteuert wurden, gibt es keinen plausiblen Grund, weshalb aus Trauerfällen gleichsam Steuerfälle werden sollen.  

Ein Wegfall der Grunderwerbssteuer würde ein weiteres Hemmnis der geringen Eigentumsquote eliminieren. Auch dies ist ein Grund weshalb die Eigentumsquote unter 50% liegt und man somit im europaweiten Vergleich Schlusslicht ist. Weiter strebt die AfD eine elementare Steuergerechtigkeit an, die der kalten Progression den Zahn zieht. Dieses Ziel soll durch eine gesetzgeberische Dynamisierung in der Frage der Anpassung der Freibeträge an die Inflation erreicht werden. Zuletzt strebt die AfD den vollständigen Wegfall des Solidaritätszuschlages an, da maßgebliche Verfassungsrechtler die vollständige Abschaffung als verfassungsrechtlich zwingend geboten sehen. Grundlage dieser Einschätzung ist, dass durch den Wegfall der Finanzierung des Aufbaus Ost auch der Wegfall begründet ist. Zwar wurde für untere und mittlere Einkommensgruppen der Steuerzuschlag abgeschafft, dennoch blieb er auch weiterhin für alle kleineren GmbH sowie für alle übrigen Einkommenszahler als Zusatzbelastung erhalten. Hier sind wir überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wird und das Bundesverfassungsgericht letztlich über die Zulässigkeit dieser unterschiedlichen Behandlung zu entscheiden hat.  

Die AfD strebt aber auch eine Anpassung der Besteuerung an das Digitalzeitalter an. Die Einführung einer Digitalsteuer betrifft insbesondere die Tech-Riesen der GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft). Die Digitalsteuer wird dabei aber nicht auf den Gewinn – der meist nie in Deutschland buchhalterisch passiert – sondern auf die Umsätze erhoben. Neben dem Effekt der Steuereinnahmen, berücksichtigt das auch die Situation des lokalen Einzelhandels, der durch die meist steuerfrei arbeitende Konkurrenz, mit rückläufigen Umsätzen zu kämpfen hat.  

Die berechtigt aufkommende Frage der Gegenfinanzierung dieses umfassenden Steuerkonzeptes, wird mit einem Verweis auf die Ausgaben des Staates beantwortet. Nach unsere Überzeugung liegt das Problem nicht bei den Steuereinahnen, diese sind ausreichend vorhanden, sondern bei der Ausgabepolitik Ihres Steuergeldes. Hier gibt es erhebliche Teilbereiche bei den Ersparnissen in insgesamt fast dreistelligen Milliardenbereich realisiert werden können. Nachfolgend möchte ich hier nur 2 große Blöcke beispielhaft erwähnen. 19,4 Milliarden € überwies die Bundesrepublik Deutschland alleine an die EU.

Auch dies ist ein Grund weshalb sich die AfD für einen Austritt aus der (deutschen) Steuergeldverschwendungsmaschine der EU verabschieden möchte und stattdessen eine neues europäisches Binnenmarktsystem – angelehnt an die EWG – einsetzt. Ein weiterer Bereich, der auf den Prüfstein gestellt werden muss, ist die Entwicklungshilfe die Deutschland in Höhe von über 20 Milliarden € jährlich zahlt. Nehmerländer der Entwicklungshilfe ist u. a. China, eine weltweite Wirtschaftsmacht. Auch kann nicht davon gesprochen werden, dass China das Geld im Sinne des Klimaschutzes nutzt. Von den weltweit fast 1400 in Planung befindlichen Kohlekraftwerken, plant alleine China den Bau von über 360 Kohlekraftwerken.  

Ich danke für Ihr Interesse und hoffe ich konnte Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage, die Überzeugung der AfD bezüglich eines gangbaren, vernünftigen und entlastenden Steuerkonzepts verdeutlichen.