Frage an Andrea Sieber von Dieter K. bezüglich Finanzen
Sind Sie gewillt, für die vollständige Trennung von Kirche und Staat einzutreten, wie sie im Verfassungsauftrag vorgegeben ist, und als Folge die Finanzierung der Kirchen in Milliardenhöhe einstellen, da dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Wollen Sie bald 40% der Bevölkerung, die auch Ihre Wähler sein könnten, weiterhin so benachteiligen?
Sehr geehrter Herr Kaiser,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.
Bereits im Grundgesetz ist die Ablösung der so genannten Staatsleistungen an die Kirchen festgeschrieben. Wir Grüne wollen auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess anstoßen, um über die Ablösung der Staatsleistungen zu verhandeln. Hierbei steht für mich jedoch auch fest, dass ein solcher Prozess nur im Dialog mit den Kirchen erfolgen kann. Einseitige staatliche Vorgaben halte ich nicht für zielführend.
In unserer multi-religiösen und kulturell vielschichtigen Gesellschaft bedarf es einer Überarbeitung des deutschen Religionsverfassungsrechts. Eine Vielzahl von Glaubens- und Religionsgemeinschaften sind weder als Religionsgemeinschaft noch als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Andrea Sieber