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Andrea Prell
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Frage von Jakob H. •

Warum verläuft die Beamtenbesoldung in Niedersachsen diametral zu den Durchschnittslöhnen der Bundesländer?

Sehr geehrte Frau Prell,

die Besoldung des Landes Nds. verläuft seit Jahren diametral zu den durchschnittlichen Löhnen der Bundesländer.

Während Nds. besoldungstechnisch ein Schlusslicht im Ländervergleich (insb. mit Kindern) darstellt (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/) liegen Sachsen, Thüringen und Brandenburg an der Spitze:

Besoldungsgruppe A11 mit 2 Kinder:

Sachsen: 67.564 €/Jahr bei 90% Beihilfe + 90% Beihilfe für die Kinder

Nds.: 58.691 €/Jahr bei 70% Beihilfe + 80% Beihilfe für die Kinder

Effektiver Nettounterschied/Monat: ~550€ (+ geringere Kaufkraft in Nds.)

Medianlohn Nds.: 3627 € / Monat

Medianlohn Sachsen: 3182 Euro € / Monat

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/presse/2024-30-medianlohn-in-sachsen-weiter-gestiegen#:~:text=Mit%20einem%20Medianlohn%20von%203.182,weiterhin%20auf%20dem%20fünftletzten%20Platz.&text=Gründe%20für%20die%20Lohnunterschiede%20zwischen,die%20regionalen%20Wirtschaftsbranchen%

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Antwort von
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Guten Tag Herr H.,

die Besoldung der Beamten resultiert i.d.R. ja daraus, dass das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird. Der TV-L ist für alle Bundesländer, die hier Mitglied sind, gleich. 

Warum Niedersachsen bei der Beamtenbesoldung (insbesondere für Beamte mit Kindern) wie von Ihnen genannt dasteht kann meiner Einschätzung nach verschiedene Ursachen haben:

  1. Bei der Übertragung der Tarifergebnisse werden die prozentualen Steigerungen und Sockelbeträge übertragen. Wenn nun aber der Ausgangswert der niedersächsischen Beamtenbesoldung von Anfang an etwas niedriger war, als in anderen Bundesländern, zieht sich das trotz der Erhöhungen durch
  2. Zu der aktuellen Übertragung auf die Beamten finden sich hier noch einige Infos: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-wird-auf-beamtinnen-und-beamte-ubertragen-233949.html Demnach gibt es mit der Dezemberbesoldung eine Einmahlzahlung für Beamte für die ersten beiden Kinder. Diese wurde dieses Jahr deutlich angehoben: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/sonderzahlungen/sonderzahlungen-fur-beamtinnen-und-beamte-sowie-fur-versorgungsempfangerinnen-und-versorgungsempfanger-68314.html  Das ist aber nicht das gleiche wie der Familienergänzungszuschlag, der wenn überhaupt in niedrigen Besoldungsstufen zur Geltung kommt. 
  3. Die Unterschiede können neben dem Grund aus Punkt 1 auch daran liegen, dass die Bundesländer unterschiedlich viel an Kinderbeträgen zahlen oder es anders staffeln. Hier bin ich aber auch keine Expertin darin, wie alle Bundesländer hiermit umgehen.

    MfG Andrea Prell, MdL SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen

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