Andrea Lorenz
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AfD
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Frage von Mathias B. •

für Geschäftsführer- egal wie klein die Firma ist - erfolgt keine Erstattung des Krankengeldes lt.U1 an die Betriebe. Das ist ungerecht und tötet Kleinstbetriebe. Kennen Sie das?

Und wenn Sie sich danach erkundigt haben, stellen Sie fest, dass es kein Gesetz dazu gibt, sondern eine Vereinbarung zwischen allen Krankenkassen. Als Weindealer in Schöneweide weiß ich (61) wovon ihc rede. Ich bin Geschäftsführer einer UG und der einzigste Angestellte, also GF, Verkäufer, Warenbeschaffer, Lagerist, Kommissionierer, Putzteufel, Dekorateur, Buchhalter, Regaleinräumer und anderes. Weitere Helfer sind freiberuflich. Für meine Krankheiten nehme ich Urlaub oder Überstunden, um den Betrieb meines Arbeitsgebers nicht zu gefährden. Sozial ungerecht und wirtschaftlich bedenklich. Was werden Sie tun, damit Menschen wie ich sich auch mla auskurieren können ? Eine Kur ist so nicht möglich, wenn der Laden erhalten bleiben soll.

Andrea Lorenz
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Dies betrifft allerdings Bundesrecht und kann nicht über einen Antrag im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden. Weiterhin ist dies eine Entscheidung, die über die Versicherungen (Krankenkassen) umgesetzt werden müsste. Da Sie sich schon sehr gut informiert haben, wissen Sie, dass dieses Problem nicht ohne Regierungsbeteiligung aus der Welt zu schaffen ist. Der Verantwortliche ist in Ihrem Fall der Arbeitgeber, der für den Fall eines Ausfalls dafür haften sollte, dass ein Stellvertreter o. ä. für den Fall die Aufgaben übernimmt.

Ich kann Ihnen in diesem pikanten Fall leider keine wünschenswerte Antwort geben, da uns die Hände gebunden sind. Sie kennen sicherlich die Seiten, die dieses Problem behandeln Umlage U1 – Wikipedia zum Beispiel. 

Ich habe für die Antwort deshalb ein paar Tage benötigt, weil ich mich mit Fachleuten aus dem Bereich über Ihr Problem unterhalten habe, um Ihnen weiterhelfen zu können. Ich bitte um Entschuldigung für die Wartezeit und das unbefriedigende Ergebnis.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stellen Sie sie gern an mich!

Freundliche Grüße

Andrea Lorenz