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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Tina H. •

Frage an Andrea Lindholz von Tina H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lindholz,

am kommenden Donnerstag wird abgestimmt im Bundestag wegen des Organspendegesetzes.

Wie wollen Sie abstimmen? Sie sind Mitglied der christlichen Partei. Die beiden Kirchen in Deutschland votieren dagegen.

Es kann doch nicht sein, dass in so einer Frage der Staat Druck/Zwang ausüben darf! Wer spenden will, kann dies freiwillig tun - nicht anders.

Der Hirntod gilt nicht als erwiesen. Sie haben ein "C" in Ihrer Parteizugehörigkeit. Wie wollen Sie das vertreten. Bei Gott ist niemand tot. Gerade nicht im christlichen Glauben - also, wie kann man dann nach dem irdischen Ableben für eine "Zerfledderung des Körpers" votieren?

Begründen Sie mir bitte Ihr Votum!

Freundliche Grüße

T. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Haag,

herzlichen Dank für Ihre Frage in der Sie auf das schwierige Thema Organspende und die anstehende Entscheidung im Bundestag eingehen und sich nach meinem Abstimmungsverhalten erkundigen.

Wie Sie wissen beschäftigen wir uns im Deutschen Bundestag seit längerem ausführlich und über alle Fraktionen hinweg mit diesem zutiefst persönlichen Thema. Es geht im Kern um Menschenleben. In Deutschland sterben im Durschnitt jeden Tag drei Menschen, die auf einer Warteliste für eine Organspende standen. Trotz dieser erschreckenden Zahlen sinkt die Bereitschaft zur Organspende. Verantwortungsvolle Politik hat die Pflicht, dieses unnötige Sterben sofern möglich einzudämmen.

Ich habe mich daher nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen die sog. "doppelte Widerspruchslösung" von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB und anderen zu unterstützen. Diese Lösung sieht vor, dass alle volljährigen Bürger, bevor sie sich in puncto Organspende entscheiden, umfangreich informiert werden. Später ist die individuelle Entscheidung jederzeit revidierbar. Widerspricht man nicht binnen einer bestimmten Frist oder trifft gar keine Entscheidung, wird man als Spender registriert. Zudem wird eine weitere Sicherung eingebaut, indem der Arzt vor einer Organentnahme zusätzlich den nächsten Angehörigen fragen muss, ob ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist. Dadurch ist in meinen Augen sichergestellt, dass wirklich niemand gegen seinen erklärten Willen zum Organspender wird.

Im Grunde geht es bei dieser Frage um eine Rechtsgüterabwägung. Das Recht jedes Einzelnen, sich nicht mit der durchaus schwierigen Frage der Organspende beschäftigen zu müssen bzw. die Mühe auf sich nehmen und aktiv widersprechen zu müssen, wiegt in meinen Augen aber deutlich weniger schwer, als der Wunsch eines todkranken Patienten, der auf eine lebensrettende Organspende wartet.

Um es nochmal ganz klar zu sagen: Niemand wird gezwungen, sich als Organspender zu registrieren. Es wird lediglich der Zwang eingeführt sich mindestens einmal in seinem Leben mit dieser Frage zu beschäftigen. Angesichts der davon abhängigen Fragen von Leben und Tod halte ich das für zumutbar und auch mit unseren christlichen Werten wie Nächstenliebe absolut vereinbar. In einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages hat sich der Großteil der Experten, darunter auch die Dt. Ärztekammer, für die doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen.

Abschließend darf ich Ihnen noch mitteilen, dass ich aus einer Arztfamilie stamme und ich mich daher auch aus familiären Gründen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Organspenden können Leben retten. Wenn wir hier in Deutschland künftig mehr Menschen, die dringend auf eine Spende angewiesen sind, helfen wollen, dann ist die Lösung von Herrn Spahn und den anderen Initiatoren der Widerspruchslösung dafür meiner Meinung nach am ehesten geeignet. Ich möchte diesen Menschen helfen und werde deshalb für die doppelte Widerspruchslösung stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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