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Andrea Lindholz
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Frage von Oliver H. •

Frage an Andrea Lindholz von Oliver H.

Sehr geehrte Frau Lindholz,

ich finde ihr Abstimmungsverhalten zum den Themen "Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig" bzw. "den Anbau von Genmais zu verhindern" sehr fragwürdig, da sie einerseits gegen eine Kennzeichnungspflicht sind ,sogleich aber für einen Anbau von Genmais in Europa. Wie ihr Antwort auf die Frage von Herrn S. zeigt, finden sie an Anbau von genmanipulierten Pflanzen in Deutschland zweifelhaft, dennoch stimmen sie bei dem Thema "Anbau von Genmais in Europa verhindern" mit nein, wieso?
Desweiteren stimmen sie auch gegen eine Kennzeichnungspflicht von genmanipulierten Pflanzen, wobei ich mich frage ob nicht jeder wissen sollte ob seine Nahrungsmittel genmanipuliert sind oder nicht. Außerdem kann nach meinem Wissen der Anbau von genveränderten Produkten in der Nähe von gekennzeichneten Bio-Landwirtschaftsbetrieben zu Schäden an diesen führen, die bis zur Vernichtung der Existenz führen können. Dabei frage ich mich ob man nicht spezielle Stellen für den Anbau von genmanipulierten Pflanzen freigeben und auch kennzeichnen sollte um diese Probleme mit benachbarten Landwirtschaftsbetrieben zu vermeiden.

Sind unterwandertem durch Ihr Abstimmungsverhalten nicht kleinere Betriebe und Verbraucher im Nachteil?

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hein

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hein,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie auf mein Abstimmungsverhalten zum Anbau von Genmais und die Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig eingehen.

Thematisch und inhaltlich deckt sich Ihre Anfrage mit der von Herrn Yannis vom 08. April 2014, weshalb ich gerne auf meine ausführliche Antwort vom 15. April 2014 auf die von Herrn Yannis formulierte Frage verweisen möchte.

Wie bereits mehrfach betont, habe ich mir beide Entscheidungen nicht leicht gemacht. Abzulehnen waren beide Anträge der Grünen, da sie sich aufgrund von diversen Entwicklungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene inhaltlich bereits überholt hatten.

Mit dem Antrag zur Genmaislinie 1507 sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, den Anbau von Genmais in der EU zu verhindern. Die Situation im Rat der europäischen Landwirtschaftsminister stellte sich jedoch wie folgt dar: Eine große Mehrheit der EU-Agrarminister, unser damaliger deutscher Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich ausgenommen, folgte dort der Meinung der Befürworter des Anbaus. Diese berufen sich darauf, dass es trotz jahrelanger Untersuchungen keinen tragfähigen wissenschaftlichen Beweis gibt, der die Bedenken gegen die Maissorte 1507 untermauern könnte. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse konnte Deutschland daher die Einführung der Maissorte im Rat der EU nicht mehr verhindern. Deshalb fasste die Bundesregierung den Entschluss, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten und sich im Gegenzug dafür einzusetzen, dass bei der Einführung der Maislinie 1507 das sogenannte "Opt-Out"-Verfahren eingesetzt wird. Diese Schutzklausel im Rahmen der EU-Freisetzungsrichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten, trotz eines anderslautenden Beschlusses auf europäischer Ebene, die Zulassung genveränderter Pflanzen auf nationaler Ebene zu verbieten.

Ähnlich stellte sich die Situation beim Antrag der Grünen-Fraktion zur verpflichtenden Kennzeichnung von Gen-Honig dar. Das Europäische Parlament hatte am 15. Januar 2014 beschlossen, dass Pollen nicht als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil einzustufen ist. Damit entfällt eine Kennzeichnungspflicht bei Honig weiterhin. Die Verhandlungen auf EU-Ebene waren längst abgeschlossen bevor die Grünen ihren Antrag stellten und daher bereits zum Zeitpunkt der Abstimmung überholt.

Eine Kennzeichnungspflicht würde - im Fall von Honig - auch keinen wirklichen Zusatznutzen für die Verbraucher bringen. Denn der Pollenanteil im Honig ist so gering, dass kein Schwellenwert für zugelassene Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) überschritten wird. Im Normalfall beträgt der Anteil der Pollen im Honig ca. 0,003 Prozent und liegt damit deutlich unter der Nachweisgrenze für GVO, die bei Lebensmitteln bei 0,1 Prozent liegt. Unterhalb dieser Grenze sind keine zuverlässigen, reproduzierbaren Ergebnisse zu GVO-Analysen möglich. Grundsätzlich müssen in der Europäischen Union alle veränderten Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,09 Prozent aufweisen, gekennzeichnet werden.

Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht werden Zusatzkosten und bürokratischer Mehraufwand insbesondere für die Hobbyimker vermieden. Denn Prüfvorschriften und Analysekosten infolge der verpflichtenden Kennzeichnung würden gerade Kleinerzeuger hart treffen. Die Einstufung als Zutat würde nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung die Aufführung einer Zutatenliste sowie die Nährwertkennzeichnung erfordern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen, sehr geehrter Herr Hein, die Beweg- und Hintergründe der Abstimmung sowie meine kritische Einstellung zur "grünen Gentechnik" nachvollziehbar erläutern. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe werde ich diese kritische Haltung gegenüber der Gentechnik im Parlament weiterhin vertreten. Im Gegensatz zur Opposition setzen wir uns aber für eine realistische Perspektive ohne Gentechnik für die Landwirtschaft in Deutschland ein. Verspätete Schaufensteranträge, die wohl vor allem dem Europawahlkampf geschuldet sind, bringen die Debatte um Gentechnik in der deutschen Landwirtschaft nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz, MdB

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