Frage an Andrea Graf von Gritt S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Graf,
Nach den Datenskandalen des letzten Jahres verkündete die Bundesregierung öffentlich das Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern. Stattdessen legte sie am 14.01.2009 einen Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vor, der allem was vorher versprochen wurde, komplett widerspricht. Mich beunruhigt das sehr. Ich halte es für absolut unverantwortlich mit einem solchen Gesetz allen Anbietern von Internetdiensten zu erlauben, private Daten über das Surfverhalten und die Internetnutzung der Menschen abzuspeichern und auszuwerten! Von den Missbrauchsrisiken, die daraus entstehen können, möchte ich gar nicht reden. Bereits heute weiß Google wahrscheinlich mehr über mich als meine Freunde. Wenn man Datensammlern nun auch noch das Gesetz an ihre Seite stellt, wird das freie Bewegen im Internet, ohne dass alles was wir lesen, schreiben oder anklicken unbegrenzt und unbefristet gespeichert wird, nicht mehr möglich sein. Alle Profile und Surfprotokolle können dann nicht nur in Datenbanken erfasst, sondern auch ausgewertet und an jeden herausgegeben werden, ohne dass der Nutzer irgendeine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Daten geschieht. Damit ist das Persönlichkeitsrecht der Menschen auf informelle Selbstbestimmung, wie es in unseren Grundrechten geregelt ist, stark gefährdet. Ich wüsste gern, was Sie darüber denken und was Sie als Vertreter der Bürger im Bundestag unternehmen werden, damit wir alle das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen können.
Mit freundlichem Gruß
Gritt Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich gebe Ihnen mit der Darstellung zum Umgang mit unseren Daten völlig recht. Datenschutz ist in einer digitalisierten Welt unverzichtbar. Wir fordern deshalb seit langem eine grundlegende Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Auch in sozialen Netzwerken im Internet muss der Schutz von persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Erwirtschaftung von Gewinnen darf nicht auf Kosten der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer gehen. Daten dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer verwendet werden. Die Verwendung muss protokolliert und nachvollziehbar sein. Urheberrechtsverletzungen müssen ernst genommen werden. Im Falle einer Wahl würde ich mich für folgende Änderungen einsetzen
* Die Verwendung und der Handel personenbezogener Daten bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer (opt-in). Die Nicht-Einwilligung darf nicht zu Benachteiligungen führen.
* Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen jede Datenverwendung protokollieren und auf Wunsch offenlegen.
* Die öffentlich geförderte Forschung zu Datenschutz und Datensicherheit bei Online-Diensten muss ausgebaut werden.
* Die Anbieter sollen darüber hinaus weitere Mindeststandards beim Datenschutz umsetzen. Dazu gehört z. B., dass Profile standardmäßig nur von akzeptierten Freunden geöffnet werden können, dass die Nutzung mit Pseudonym möglich ist und dass nach Profillöschungen keine Nutzerdaten weiter vorgehalten werden. Auch die Auffindbarkeit der Profile über Suchmaschinen sollte transparent geregelt werden und individuell eingestellt werden können.
* Es muss endlich ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz eingeführt werden, in dem eindeutig geregelt wird, dass Beschäftigte ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht nicht mit dem Arbeitsvertrag abgeben.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Graf