Frage von Ulrich S. • 09.10.2018
Frage an André Pabst von Ulrich S. bezüglich Soziale Sicherung
Hartz IV-Beziehern aus dem Kreis Limburg-Weilburg werden die Kosten der Unterkunft gemäß einem "Schlüssigen Konzept" erstattet. Zu den in diesem Konzept aufgelisteten Mietpreisen sind auf dem Wohnungsmarkt aber gar keine Mietwohnungen zu finden. Das bewirkt, dass Hartz IV-Empfänger vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft oft eben nur zu einem Teil erstattet bekommen, einen Restbetrag aber selbst schultern müssen. Finden Sie das richtig? Wenn nein, was unternehmen Sie dagegen?
Antwort ausstehend von André Pabst DIE LINKE