Frage an André Oehler von Ronny R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Abend Herr Oehler!
Mich treibt das Thema Asyl.
Sg. Flüchtlinge bekommen hier, meiner Meinung nach, ein Rundumsorglospaket mit vielen Rechten und keinen Pflichten. Integration kann ja nach BRD Recht kein Thema sein, bevor der Asylantrag positiv beschieden wird. Dazu habe ich eine Menge Fragen, wie Sie dazu stehen und ob Sie versuchen werden, daß Eine oder Andere zu verändern.
1. Ist Ihnen bekannt, was eine Klage eines abgelehnten Asylbewerbers kostet, inclusive Dolmetscher, Rechtsanwalt, Fahrt- und Gerichtskosten? Wer zahlt diese? Wie oft kann der Asylbewerber klagen und wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
2. Warum werden die Abschiebungen nicht umgesetzt?
3. Wer zahlt die Abschiebungen, was kosten diese im Schnitt und wie hoch ist das Handgeld um die Abzuschiebenden die Rückkehr in ihre Heimat schmackhaft zu machen?
4. Welche Kosten verursacht ein Asylbewerber im Schnitt im Monat? Hier bitte auch Krankenkosten, Dolmetscher- und Heimkosten, Polizei und Krankenwageneinsätze usw. mir auflisten.
5. Wieviele Asylanten stehen prozentual in einem sozialpflichtigem Beschäftigungsverhältnis,was nicht mit staatlichen Mitteln gefördert wird?
Ich weiß, daß Sie für die Beantwortung dieser Fragen auf die Zuarbeit der Behörden angewiesen sind und dies wohl etwas dauern kann. Ich denke schon, daß es darüber Statistiken gibt.
Vielen Dank für Ihre Antwort sende ich schon einmal im vorraus.
Herzlichst R. R.
Sehr geehrter Herr R.,
Sie haben viele Fragen, z.B. was eine Klage eines abgelehnten Asylbewerbers kostet oder warum Abschiebungen nicht umgesetzt werden.
Jede Klage verursacht Kosten, die eines Asylsuchenden genauso, wie die Klage eines Hartz-IV-Empfängers. Die Kosten kann ich Ihnen leider nicht konkret aufschlüsseln, da wie Sie es schon angedeutet haben, sich die Kosten aus vielen verschiedenen Faktoren zusammensetzen, und diese innerhalb der Klagen und Instanzen stark variieren. Aber, der große Wert unseres Rechtsstaates ist ja gerade, dass es Regeln für den Rechtsweg gibt, die für alle Menschen gleichermaßen gelten und dass alle Menschen, unabhängig z.B. von ihrem Geschlecht, ihres Lebensalters oder auch ihrer Herkunft diesen Rechtsweg beschreiten können. Wie auch bei fast allen anderen Gerichtsverfahren gibt es auch bei den Asylverfahren die Möglichkeit, die Entscheidung durch eine nächste Instanz prüfen zu lassen. Der zeitliche Ablauf ist sehr unterschiedlich und hängt von der Belastung des Gerichtes und der Komplexität des Falles ab. Auch wir als GRÜNE kritisieren immer wieder überlange Asylverfahren, weil sie für die Betroffene eine lange Zeit der Unsicherheit bedeuten. Allerdings daraf die Schnelligkeit nicht vor Gründlichkeit und Rechtsstaatlichkeit stehen.
Eine einfache Antwort darauf, warum Abschiebungen scheitern, kann ich Ihnen leider auch nicht bieten. Die Ursachen sind ganz unterschiedlich. Beispielsweise weigern sich Herkunftsstaaten, ihre Bürgerinnen und Bürger wieder aufzunehmen. Mitunter greifen gesetzlich geregelte Abschiebehindernisse, die wiederum Ausdruck und Wert unseres Rechtsstaates sind. Natürlich gibt es auch ausreisepflichtige Menschen, die sich verstecken, weil sie nicht dorthin zurück wollen, von wo aus sie geflohen sind. Menschlich verständlich ist das aus meiner Sicht. Eine Maßzahl, was eine Abschiebung kostet, gibt es ebenso nicht. Auch das ist stark vom Einzelfall abhängig, ähnlich wie bei allen anderen Einsätzen von Polizei und Sicherheitsbehörden. Es gibt mittlerweile eine Rückkehrberatung für Asylbewerber, um die freiwillige Rückkehr in die Heimatländer zu unterstützen, nähere Informationen dazu und auch zum Thema Abschiebungen finden Sie hier: https://www.asylinfo.sachsen.de/rueckkehr-von-asylbewerbern.html
Ich muss Sie zudem hinsichtlich der von Ihnen gewünschten umfassenden statistischen Zahlen enttäuschen. Die Behörden arbeiten den Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl nämlich nicht zu. Sie tun dies nur für die Regierung. Zwar kann die Opposition im Bundestag Anfragen stellen, aber auch hierfür bedarf es mindestens einer Fraktion. Da ich dem Bundestag (noch) nicht angehöre, habe ich bislang keine Anfragen veranlassen können (die Antwort durch die Bundesregierung würde auch eine längere Zeit erfordern). Kurzum: die vielen statistischen Informationen kann ich Ihnen als Kandidat für den Deutschen Bundestag leider nicht zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
André Oehler