Frage von Felix H. • 27.04.2022
Die LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies davor auf sie. Ist die LDI NRW überflüssig?
Die LDI NRW schrieb im Herbst 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH vom Juni 2021 - als Aufsichtsbehörde nicht für den Landtagspräsidenten zuständig. Der Landtagspräsident verwies vorgerichtlich auf sie, vertrat davor jahrelang die unionsrechtswidrige Auffassung, er sei im Falle des Petitionsausschusses als der für die Verarbeitung Verantwortliche nicht auskunftspflichtig. Ist die (zusammen mit dem Landtagspräsidenten verklagte) LDI NRW als Verfassungsorgan unionsrechtlich überflüssig bzw. personell überdimensioniert?
Antwort ausstehend von André Kuper CDU