Wenn der Justizminister eine Straftat begangen hat, kann er den Staatsanwalt laut § 146 GVG anweisen, diese Sache nicht aufzuklären. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 gestrichen wird? | Frage an Aloysius Mikwauschk (CDU) Direkt zum Inhalt
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Frage von Erhard J. • 16.02.2023
Wenn der Justizminister eine Straftat begangen hat, kann er den Staatsanwalt laut § 146 GVG anweisen, diese Sache nicht aufzuklären. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 gestrichen wird?