Frage von Erhard J. • 16.02.2023
Wenn der Justizminister eine Straftat begangen hat, kann er den Staatsanwalt laut § 146 GVG anweisen, diese Sache nicht aufzuklären. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 gestrichen wird?
Antwort ausstehend von Aloysius Mikwauschk CDU