Frage von Riccardo K. • 21.01.2024
Guten Tag Frau Weidel, die freiheitlichen demokratischen Grundordnung sieht die die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung vor. Wie ist das genau gemeint?
Ich habe bei der Definition einige Probleme. Wo ist das gesetzlich genau geregelt. Mir fällt nur das Konstruktives Misstrauensvotum ein. Das kann aber nur gegen einen Bundeskanzler oder -Kanzlerin gestellt werden. Wie kann da gewährleistet werden das die komplette Regierung abgelöst wird? Der neu gewählte Bundeskanzler/in könnte doch die gleichen Minister wieder benennen damit würden ja Teile ggf. alle Minister wieder die Regierung bilden. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielleicht verstehe ich das ja auch völlig falsch. Schöne Grüße
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD