Frage von Dr. Dorothea A. • 06.10.2023
Antwort von Alfred Damm ÖDP • 07.10.2023
Unterschriften können noch nachgereicht werden so lange die Petition noch nicht vom Landtagsausschuss behandelt worden ist
Unterschriften können noch nachgereicht werden so lange die Petition noch nicht vom Landtagsausschuss behandelt worden ist
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.