Frage an Alfons Kienzle von Detlef B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kienzle,
ich dachte die Fragestellung war eindeutig, ich möchte wissen, wie Sie zu der Frage stehen,die Opferrente nur bei Bedürftigkeit zu zahlen.Entweder wird die Rente für erlittenes Unrecht gezahlt, oder war es kein Unrecht? Für Sie ein Beispiel: 2 Bürger werden wegen § 213 zu 2Jahren Haft verurteilt. Beide werden von der BRD rehabilitiert und bekommen Haftentschädigung in gleicher Höhe! Nun zu der sogenannten Opferrente, diese ist einkommensabhängig, wird also nur gezahlt, wenn ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird.Das ist unverständlich,oder sehen Sie das anders? Leiden Geringverdiener mehr? Die Ansichten zu diesem Thema von Herrn Vaatz sind mir bekannt, nur ich habe nach Ihrer Meinung gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Bauer