Frage an Alexander Schober von Mechthild B. bezüglich Finanzen
Grundsteuer-Reform:
Lt. ihrer Website fordert die Linkenfraktion im Bundestag 2,5% Grundsteuer für die ersten 100.000€ Immobilienwert und für alles darüber hinaus sogar 3,5%.
Das würde aber z.B. Eigentümer von Häusern auf größeren innerstädtischen Erbpachtgrundstücken, für die sie als Pächter die Grundsteuer zahlen müssen, in den Ruin treiben, sofern als Berechnungsgrundlage Haus- plus Grundstückswert genommen würde, obwohl ihnen nur das Haus gehört.
Darf ich also nicht Die Linke wählen, wenn ich meine Investition in meine Alterssicherung in Form mietfreien Wohnens durch Hauseigentumserwerb schützen will?
Sehr geehrte Frau B.,
Dass Ihnen als Eigentümerin eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück die Frage bezahlbaren Wohnraums und Ihrer damit verbundenen Altersvorsorge unter den Nägeln brennt, kann ich gut verstehen.
In unserem Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl haben wir in Kapitel 1 zu einer modernen Form des Erbbaurechts auch einiges festgelegt. Zu den wichtigsten Punkten gehört unter anderem:
- Unser Ziel ist es selbstgenutztes Wohneigentum als wichtige Form der Vermögensbildung und Alterssicherung auch über das Erbpacht-Modell zu nutzen.
- Die LINKE möchte gerade das Erbbaurecht als ein zukunftsfähiges Mittel einsetzen, um dadurch etwa bei Neubauprojekten in unserer Stadt bezahlbaren Wohnraum langfristig abzusichern. So schlagen wir dieses Modell speziell für eine etwaige Bebauung des Rennbahngeländes vor, um dort die Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums nach sozial-ökologischen Standards zu garantieren.
Zu Ihrer Frage zur Grundsteuer-Reform im Falle von Erbpachtgrundstücken:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, führt der die angeordnete Reform der Grundsteuer wegen der bisherigen, veralteten Bemessungsgrundlagen auf Bundesebene zu heftigen Debatten, bei denen es bisher auf Grund unterschiedlicher Interessenslagen noch zu keiner Einigung kam. Persönlich finde ich es vernünftig, wenn die LINKE als Oppositionspartei in diesen Debatten fordert, dass bei einer Grundsteuerreform der Wert einer Immobilie in sozialverträglicher Weise mit berücksichtigt werden müsste.
Was dies nun im speziellen Fall des Erbbaurechts (etwa hinsichtlich kommunal auszugestaltende Steuerhebesätze, ...) wiederum bedeutet, bin ich Ihnen für diesen wichtigen Hinweis dankbar, da es sich dabei in der Tat um eine berechtigte Frage handelt, die einer vernünftigen Regelung bedarf. Gerne leite ich Ihre Anfrage daher an die finanzpolitischen ExpertInnen unserer Partei weiter und hoffe, dass wir dazu beitragen können, dass es für Ihr berechtigtes Anliegen zu einer vernünftigen Regelung kommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Schober