Alexander Reuter
FDP
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Alexander Reuter von Wolfgang R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Reuter!

In einem Plusminus-Beitrag vom 25.8.09 wurde berichtet, dass nach einer Scheidung eine Familie mit Kindern mehr Steuern bezahlen muss als vorher, obwohl sie einen höheren finanziellen Bedarf hat. Nach Auskunft von Dr. Siegfried Willutzki (ehemaliger Familienrichter) hatte der Gesetzgeber schon vor 30 Jahren versprochen, das Problem auf steuerrechtlicher Eben zu lösen, worauf wir noch heute warten. Zwar findet man in Ihrem Wahlprogramm keinen Hinweis darüber, aber vielleicht will Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode versuchen dieses Unrecht zu beseitigen?
Ein weiterer Fall von Diskriminierung geschiedener Ehegatten erfolgt mit der Abschaffung des sogenannten „Rentnerprivilegs“ (ein Unwort) zum 1.9.09 im Zuge der Reform des Versorgungsausgleiches. In dem weit überwiegenden Teil deutscher Familien verdient der Mann mehr als die Frau und ist zudem der ältere Partner. Da der Mann bei einer Scheidung Rentenpunkte / Betriebsrentenansprüche sofort an die Frau abgeben muss, erhält er bei Rentenbeginn und ab 1.Sep. auch wenn er schon in Rente ist, eine verminderte Rente. Da die Frau diesen Ausgleich erst bei ihrem Renteneintritt erhält, vereinnahmen die Rentenkassen diesen Ausgleichsbetrag für den Zeitraum des unterschiedlichen Rentenbeginns. Mit welchem Recht verfällt eigentlich dieser erarbeitete Rentenanspruch? Bei mir würden das zum Beispiel 800 € weniger Monatsrente für 14 Jahre bedeuten. Berechnen Sie das doch einmal für Ihren Fall! Auch hierzu steht nichts im Wahlprogramm, aber vielleicht denkt Ihre Partei noch einmal darüber nach, ob dieses Unrecht nicht doch abgeschafft gehört, damit der bittere Beigeschmack des reinen Abkassierens von einer sowieso schon belasteten Personengruppe entfällt.
Beide Themen richtig und rechtzeitig vor der Bundestagswahl platziert und Sie können sich vor Wählerstimmen nicht mehr retten!

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Richter

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diesen Plusminus-Beitrag zwar nicht gesehen, aber eine Zusammenfassung im Netz gefunden und kann Ihnen dabei zustimmen, dass dieser Vorgang insgesamt nicht nachzuvollziehen ist. Ich bin nun kein Jurist, werde aber versuchen, mich in dieser Hinsicht zu informieren. Nach meinem Verständnis unseres Steuerprogramms wird, sofern sich unsere Vorstellungen zumindest in substanziellen Teilen in einer Koalition durchsetzen lassen, dem allein dadurch ein Ende bereiten, dass es nach unserem Modell gar keine verschiedenen Steuerklassen mehr geben wird. Stattdessen gibt es höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, aber keine individuell absetzbaren Zahlungen mehr.

Da ihre Kinder auch nach einer Scheidung noch von Ihnen (bzw. Ihren Zahlungen) abhängig sind, wüsste ich im Augenblick keinen Grund, warum Ihnen diese Freibeträge dann auch nach einer Scheidung nicht zukommen sollten, allerdings vermutlich zw. Mann und Frau aufgeteilt, sofern beide berufstätig sind- die Details sind mir als Nichtjuristen hier jetzt unbekannt. Da ich aber leider vermute, dass sich unsere Vorstellungen nicht zu 100% durchsetzen lassen werden, werde ich Ihren Hinweis auf diese bestehenden Ungerechtigkeiten an unsere diesbezüglichen Fachmänner und -frauen weiterleiten. Meine Unterstützung dafür haben Sie.

Ich fürchte, ich kann Ihnen auch auf Ihre zweite Frage keine befriedigende Antwort geben, da auch ich nicht weiss, mit welchem Recht Ihre erarbeiteten Rentenpunkte im Falle einer Scheidung wegfallen - ich werde aber versuchen, einen Fachmann dafür zu finden und Ihnen Auskunft zu geben, sobald ich etwas weiss. Derartige Themen sind übrigens auch unabhängig von Wahlen gut geeignet, bei Abgeordneten einmal nachzuhaken - manche sind da ganz dankbar, auf gewisse Dinge hingewiesen zu werden.

Mit freundlichen Grüssen,

Alexander Reuter