Frage an Alexander Radwan von Olaf K. bezüglich Finanzen
1. Wie stehen Sie zur Zweitwohnungssteuer?
Dem Tenor der letzten Entscheidung des BverG ist zu entnehmen, dass die 2.Whg. ein Luxus ist und eine Leistungsfähigkeit beinhaltet. Geht diese Rechtsauffassung mit der politisch geforderten Altersvorsorge, der geforderten Mobilität der Abeitnehmer und Bildungspriorität konform! Obwohl nur eine "KannSt", die einen Mehraufwand f. 2.Whg. decken soll, hat bisher keinen diese st-erhebenden Kommunen den angeblichen Mehraufwand ausgewiesen. Im Gegenteil, zu den Grundabgaben (GrSt.; Kanalgeb.; Wassergeb.; Müllabfuhr; usw. die wir ,wie jeder mit HptWhg. gemeldete auch bez., kassieren diese Kommunen noch Kurtaxe und den Überregionalen Ausgleich von Bund u Land. So nachvollziehbar das bayer.Wahlrecht an die Hauptwhg. gebunden ist, so ist dieses bei Gemeinde u. Bgmst-wahlen nicht nachvollziehbar, dass steuerzahlende Bürger der Kommune vom Recht sich politisch einzubringen ausgeschlossen sind.
2. Wie stehen Sie zum Rauchverbot?
Solage der Staat dort wo er ein Hausrecht hat ein Rauchverbot erlässt, ist nichts einzuwenden. Dort wo er in die freie Wirtschaft eingreift ist es Diktatur. Ich bin erwachsen u. kann selbst entscheiden welches Lokal mir entspricht. Nachdem ich 2Diktaturen hinter mir habe lehne ich diesbezüglich das nachgeben militanter Nichtraucher ab. Ich kenne Herrn Dr.Beckstein aus seiner Zeit bei Frau Dr. Lehmann in Nürnberg und meiner Tätigkeit bei der Stadt Nürnberg. Ich habe das Gefühl, dass er jetzt die Suppe auslöffeln muss, die Andere ihm mit der Änderung des kommalen Ababengesetz und dem irrsinnigen Rauchverbot eingebrock haben. Wer im Bund Steuerverfkürzung fordert sollte zunächst im eigenen Land beginnen.
Sehr geehrter Herr Klintzsch,
vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich im Folgenden gerne beantworte:
1. Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Kann-Vorschrift für die Kommunen. Beispielsweise in Fremdenverkehrsregionen mit hoher Attraktivität soll sie, wie Sie schon dargstellt haben, helfen, die entsprechenden Einrichtungen zu Spitzenzeiten, z.B. die Abfallentsorgung oder im Sommer die Freibäder, aufrechtzuerhalten.
Nach den neuesten Beschlüssen des Bayerischen Landtags sollen aber insbesondere diejenigen, die finanziell nicht so leistungsfähig sind (z.B. Studenten in Großstädten wie München, Auszubildende sowie Schüler) von dieser Pflicht ausgenommen werden.
Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit, in mehreren Gemeinden von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, widerspricht dem Grundsatz dort zu wählen, wo normalerweise der Lebensmittelpunkt ist. Es würde sich auch die Möglichkeit der Manipulation eröffnen, wenn einzelne Personen aufgrund der Meldung in mehreren Gemeinden wählen könnten.
1. Rauchverbot
Wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist. Dies bestreitet auch die Tabakindustrie nicht. Für die CSU steht der Schutz der Gesundheit im Vordergrund. Um eine Anpassung bzw. praktikable Umsetzung wird jetzt in den Koalitionsverhandlungen gesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Radwan