Frage an Alexander Radwan von Andreas Bernhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Radwan,
im Nachgang zum BR-Wahlforum habe ich ein weiteres Anliegen: Wenngleich über die Novellierung des BayRDG zahlreiche Problemfelder geregelt wurden, so musste ich feststellen, dass in Artikel 43, Absatz 1, wieder lediglich von zwei geeigneten Personen die Rede ist, von denen in der Notfallrettung ein/-e Rettungsassistent/-in, beim Krankentransport ein/-e Rettungssanitäter/-in zur Patientenbetreuung einzusetzen ist. Was ist mit dem "Fahrer" oder der "Fahrerin"? Angesichts all der Anforderungen zeitgemäßer Vorgehensweisen in dieser Arbeit kann nur dann zweckmäßig im Team gearbeitet werden, wenn die Qualifikation beider Besatzungsmitglieder hoch genug ist. Dies wird in fast allen Bundesländern berücksichtigt. Als Minimalqualifikation muss insbesondere in der Notfallrettung auch für den/die "Fahrer/-in" zweifelsohne die Qualifikation als Rettungssanitäter/-in angesehen werden, wie das im Großteil Deutschlands geregelt ist. Dies setzen die Hilfsorganisationen wie die Privatunternehmen in Bayern trotz schwächerer Gesetzeslage auch weitgehend so um, weil viele Abläufe im Einsatz anders problematisch würden, aber: Im Bereich der hauptberuflich Angestellten wird ein Großteil nicht der eigentlichen Qualifikation entsprechend zumindest als Rettungssanitäter/-in bezahlt, sondern besetzt Planstellen als "Fahrer/-in". Hier soll meines Erachtens keine ausreichende Qualifikation festgeschrieben werden, um Kosten zu sparen. Meine Frage: Was wollen Sie zeitnah im Bayerischen Landtag unternehmen, um unseren Rettungsdienst und Krankentransport nicht formell als Billigvariante hinsichtlich der Qualifikation der zweiten Person im Team zu definieren? Das Gesetz ist verabschiedet, was eine Korrektur nicht gerade erleichtert. Oder wollen Sie in diesem Punkt klar dazu stehen, dass in Bayern an der Qualifikation des Rettungspersonals gespart werden soll und wir damit schlechter dastehen als die meisten anderen Bundesländer?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rullmann-Stekl