Frage an Alexander Radwan von Silke R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Radwan,
das mit dem ´Mindestlohn´ ist ja schon eine gute Sache. Ich denke auch, dass Menschen aus dem Geld,dass sie verdienen leben können sollen.
Jetzt habe ich eine Putzkraft im Haushalt. Die Dame will nicht auf 400 € Basis arbeiten und lieber für 10 € pro Stunde ´auf die Hand´. Das ist die Realität. Wäre es nicht eine gute Idee, wenn Putzkräfte in Privathaushalten steuerbefreit wären und dann gutes Geld verdienen könnten, aus dem sie auch leben können? Die Mehrheit der Putzhilfen in Privathaushalten ist sicherlich dieser Meinung.
Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Herzliche Grüsse, S. Randler
Sehr geehrte Fr. Randler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ebenso wie Sie halte ich es für richtig, dass Menschen mit ihrem Lohn auskommen. Das von der CSU vorgelegte Steuerkonzept verfolgt genau dieses Ziel, dass die Bürger durch Steuersenkungen mehr von ihrem Gehalt in der Tasche behalten. Auch auf Seiten der Lohnnebenkosten bemüht sich die CDU/CSU um weitere Senkungen. So wird momentan darüber diskutiert den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3% auf 3% oder sogar darunter zu senken. Ein staatlich festgelegter Mindestlohn kann dies nicht erreichen. Er würde die Existenz vieler gerade mittelständischer Betriebe gefährden und Arbeitsplätze vernichten. Bestimmte Dienstleistungen würden nicht mehr in diesem Umfang in Anspruch genommen. In einigen Branchen gibt es einen zwischen den Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn. Arbeitskräfte in einem geringfügigen und angemeldeten Beschäftigungsverhältnis haben (unter weiteren Voraussetzungen) die volle rechtliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeitsrisiken und z.B. Anspruch auf Reha-Leistungen in einem Schadensfall. Die Regelungen für "geringfügige Beschäftigungen" (Minijobs) wurden geschaffen, um den betroffenen Arbeitnehmern den notwendigen Renten- und Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Dies soll auch den (Wieder-)Einstieg in die volle Erwerbstätigkeit erleichtern. Für die Auftraggeber besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Abzugsfähigkeit eines Teils der gezahlten Lohnkosten als Anreiz, um das Beschäftigungsverhältnis anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Radwan