Frage an Alexander Radwan von Werner S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Radwan,
Ende 2019 wurde eine Ergänzung zu § 20 EStG beschlossen (Abs. 6 Satz 5), mit der die Verlustverrechnung bei Termingeschäften unterjährig auf 10.000 Euro begrenzt wird. Mir ist bekannt, dass CSU und CDU nur zähneknirschend zugestimmt haben, um die Blockade der SPD bei einem davon unabhängigen Gesetzesvorhaben aufzulösen.
Der zuständige Ausschuss im Bundesrat hat bereits festgestellt, dass das Gesetz verfassungsrechtlich äußert zweifelhaft ist, weil es gegen das Nettoprinzip verstößt, dass es Rechtsunsicherheit schafft, dass es inkompatibel zur Abgeltungssteuer ist und dass es Finanzspekulation nicht eindämmt, sondern Privatanleger an sinnvollen Absicherungsstrategien hindert.
Realistische Beispiele zeigen, dass durch die begrenzte Verlustverrechnung Steuersätze von über 100% entstehen können. Selbst bei einem Gesamtverlust muss ein Anleger u.U. noch Steuern zahlen.
Eine Verfassungsklage durch einen Privatanleger ist in Vorbereitung. Eine längere Bearbeitungszeit durch das BVerfG kann aber dazu führen, dass das Gesetz ab 1.1.2021 zur Anwendung kommt. Damit entstünde ein nicht rückgängig zu machender Schaden für viele Privatanleger und unnötige Arbeit für Finanzämter, Banken und Gerichte.
Können Sie als Mitglied des Finanzausschusses dazu beitragen, dass diese Gesetzesänderungen wieder gestrichen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schiele
Sehr geehrter Herr Schiele,
mein Team und ich bevorzugen den unmittelbaren Bürgerbezug, um direkt in den Dialog treten und auch einen weiterführenden Austausch gewährleisten zu können. Ich hoffe nicht, dass es Ihnen unangenehm ist, sich direkt an mich zu wenden und ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, die an einem konstruktiven und lösungsorientierten Austausch interessiert sind, dies jederzeit unter alexander.radwan@bundestag.de zu tun.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB