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Alexander Radwan
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Frage von Christian M. •

Frage an Alexander Radwan von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Radwan,

da ja immer mehr für die Sicherheit getan wird, möchte ich Sie fragen, welche Schritte planen Sie um das entstandene Ungleichgewicht bei der Freiheit der Bürger zu beseitigen?

Im öffentlichen Bereich kann ich mich beispielsweise inzwischen nicht mehr bewegen, ohne an vielen Orten von Kameras überwacht zu werden - und das, wo inzwischen erwiesen ist, dass Kameras die Sicherheit nicht erhöhen, d.h. Straftaten nicht verhindern und den Opfern auch keine unmittelbare Hilfe leisten können.
Ist hier der Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht noch verhältnismäßig?

Wie stehen Sie zum s.g. Staatstrojaner, d.h. einer staatlichen Software die Sicherheitslücken in Computern und Handys ausnützt um deren Nutzer zu überwachen?
Müsste der Staat nicht alle Sicherheitslücken die ihm bekannt werden an die Hersteller melden, damit diese geschlossen werden können, so dass die Geräte der Bevölkerung hierüber nicht mehr angegriffen werden können?
Sehen Sie hier den Schutz der Bevölkerung vor Schadsoftware oder das Interesse des Staats an Überwachung wichtiger?

Vielen Dank für Ihre Antworten,
C. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Themen Videoüberwachung und IT-Sicherheit.

Heutzutage brauchen wir mehr Schutz der Menschen, auch durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit längeren Speicherfristen. Zudem kann eine Software zur Gesichtserkennung die Sicherheit erhöhen und die Fahndung nach Straftätern und Terroristen erleichtern. Für die CSU gilt daher Opferschutz vor Datenschutz.

Darüber hinaus sprechen Sie neue, digitale Ermittlungsmöglichkeiten an, die Ermittler durch entsprechende Gesetzesänderungen aus dem Juni 2017 erhalten haben. Diese Grundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung ermöglichen eine effektivere Strafverfolgung, die dem technischen Fortschritt angepasst ist, insbesondere da sich Verbrecher und Terroristen zunehmend über verschlüsselte Kommunikations-Dienste austauschen. Bei der Zulassung gelten vergleichbar strenge Voraussetzungen, wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB

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