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Alexander Radwan
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Frage von Otto B. •

Frage an Alexander Radwan von Otto B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Radwan,

bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? Gerade Bayern in der Fläche hinkte sogar diesem Anspruch noch mehr als 10 Jahre hinterher. Für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Profit, der durch die Kindererziehung erbrachten Leistung und Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, wäre genug Geld vorhanden. Es dürften halt nur Versicherungsleistungen aus Beiträgen bezahlt werden und Leistungen aus politischen Erwägungen aus Steuermitteln bezahlt werden. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag:
"In: Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. Neuwied 2001, S. 964-984" unter www.uni-Kassel.de

Freundliche Grüße
O. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. August 2017 zum Thema Mütterrente.

Für die CSU ist die Familie schon immer eine zentrale Säule unseres Landes, die Keimzelle unserer Gesellschaft. Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 wurde die Kindererziehungszeit, für Kinder die ab 1992 geboren wurden, auf drei Jahre ausgedehnt. Die von Ihnen angesprochene Mütterrente haben wir in der aktuellen Legislaturperiode eingeführt. Durch sie wurden Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, im Rentensystem bessergestellt, indem die Kindererziehungszeit von einem auf zwei Jahre verlängert wurde. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde unabhängig davon 1996 geschaffen.

Im aktuellen Bayernplan 2017 wird nun die Familiengarantie festgehalten. Mit ihr garantieren wir den Familien in unserem Land die bestmögliche Unterstützung und fordern die Erweiterung der Mütterrente durch die Mütterrente II, auf Anrechnung von drei Jahren Erziehungszeit, egal ob die Mutterschaft vor oder nach 1992 begann. Die CSU ist überzeugt, dass alle Mütter rentenrechtlich gleich behandelt werden müssen. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf den Wortlaut des Bayernplans 2017:

„Mit der Mütterrente II für Gerechtigkeit sorgen. Diejenigen, die auf Erwerbsarbeit verzichtet und Kinder großgezogen haben, dürfen nicht das Nachsehen haben. Staat und Gesellschaft sind diesen Frauen etwas schuldig, sie haben eine bessere Rente verdient. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Wertschätzung. Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Damit erreichen wir die vollständige Gerechtigkeit bei diesen Müttern. Das bedeutet rund 360 Euro mehr pro Jahr für die betroffenen Frauen und ist deshalb auch ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut.“

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB

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