Frage an Alexander Radwan von Petra S.
Sehr geehrter Herr Radwan,
in meinem persönlichen Umfeld, alle Personen um die 50 Jahre alt aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern, gibt es immer wieder Diskussionen über die Rententhematik.
Der deutsche Teil dieser Diskussionsrunden steht mit großen Augen den Schweizern und Österreichern ggü, die bei einem vergleichbaren Ausbildungsstand und Arbeitsleben auf wesentlich höhere Renteneinkünfte hoffen dürfen. Gerade eben habe ich in einer Diskussion von einem Unionsvertreter (Hr. Jens Spahn) vernommen, dass die Systematik unserer Altersversorgung bis 2030 unverändert bleiben soll und man sich dann erst, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus den 60ern in Rente vielleicht damit beschäftigen wird.
Das kann ich nicht nachvollziehen, weshalb man angesichts der bereits bekannten drohenden Altersarmut erst handeln möchte, wenn es schon längst zu spät ist.
Warum kann man nicht, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, folgende Maßnahmen ergreifen - bereits jetzt:
Die Selbstständigen sollten auch Pflichtbeiträge in die RV einbezahlen, da sie ja evtl. später auch an der Grundsicherung hängen
Die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich erhöhen auf 7000 mtl. Bruttogehalt und höher und dafür den RentenBeitragssatz senken, dann wären die geringeren Einkommen auch entlastet und könnten zusätzlich privat vorsorgen - allerdings nicht in einem Modell wie Riesterrente - wo die Versicherungen die erhaltenen Zulagen durch ihre exhorbitanten Gebühren wieder eliminieren - das ist ein großer Betrug an den Versicherten!!
Die Beamten und Abgeordneten werden auch in das Rentensystem einbezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Staatsdiener ihre Alterversorgung ohne eigenen Beitrag geschenkt bekommen - man könnte sie durch steuerliche Vergünstigungen "bevorzugen" und dadurch einen KLEINEN Ausgleich schaffen.
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme!
Herzlichen Dank!
Petra Schweiger
Sehr geehrte Frau Schweiger,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Altersvorsorge.
Die CDU/CSU-Fraktion will die finanziellen Lasten des Alters gerecht verteilen: Auf Rentner, Beitrags- und Steuerzahler. Das ist unser rentenpolitischer Kompass. Derzeit herrscht in Bayern die größte soziale Sicherheit Deutschlands und ein Generationenvertrag, der täglich gelebt wird. Zur Erhaltung dessen müssen wir unser Rentensystem stets verbessern und über die Methoden und Mittel jetzt diskutieren, nicht erst in ferner Zukunft. Die ersten Entscheidungen erfolgten in dieser Legislaturperiode.
Der Vergleich des deutschen Systems mit anderen europäischen Rentensystemen ist nicht ohne Weiteres möglich. Sowohl Finanzierung als auch Leistungen unterscheiden sich in den Ländern. Ein Beispiel sind Österreichs höhere Beitragssätze zur Rentenversicherung und das Fehlen einer Pflegeversicherung ähnlich dem deutschen Modell. Zudem ist die langfristige Finanzierbarkeit des österreichischen Systems umstritten, trotz einer günstigeren demografischen Struktur.
Die von Ihnen angesprochene Eingliederung von Beamten zur Entlastung des Rentensystems wird nicht anvisiert. Es hätte eine deutliche Erhöhung der Beamtenbesoldung zur Folge, da die Befreiung von der Rentenversicherung ein Teil der Entlohnung ist. Zudem werden Pensionen im Gegensatz zu Renten im Prinzip voll besteuert. Das soll auch künftig so bleiben. Des Weiteren wird die private und betriebliche Altersvorsorge von staatlicher Seite unterstützt, zum Beispiel durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2017 verabschiedet hat.
Bis zum Jahr 2030 ist die gesetzliche Rente stabil aufgestellt. Darüber hinaus soll das Rentensystem in einem überparteilichen gesellschaftlichen Konsens weiterentwickelt werden. Entsprechend werden wir dafür eine Rentenkommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge zur fairen Verteilung der finanziellen Herausforderungen erarbeiten soll.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB