Frage an Alexander Radwan von Rainer B.
Warum haben Sie gegen den Antrag gestimmt, der eine Neuzulassung von Glyphosat verhindern wollte?
Wir sitzen doch alle in einem Boot!
Wie dringlich die Angelegenheit ist zeigt sich doch schon direkt vorort: ich lebe in Maising, an das die Kaserne der Bundeswehr angrenzt. Vor wenigen Jahren wurden dort (im Wasserschutzgebiet!!) hunderte Liter von Roundup Ultra (Gyphosat-Pestizid von Monsanto) an den 1,2 km langen Zaun gesprüht, der das Kasernengelände umschließt. Aus wenn die Trinkwasserentnahme in der Maisinger Schlucht, wohin das Wasser aus der Kasernenregion unterirdisch und über einen Bach abfließt, in achtzig Meter Tiefe erfolgt, und damit keine unmittelbare Gefahr für die Menschen bestand, ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis das Glyphosat auch in unserem Trinkwasser ankommt. Das "Kasernen"-Glyphosat jedenfallst konnte ungehindert über den Mühlbach in den Starnberger See gelangen.
Ich habe damals versucht, herauszubekommen, welcher Entscheider der Bundeswehr für dieses Umweltdesaster zuständig war. Dort wurde aber nur gemauert. Sogar im Wasserwirtschaftsamt in Weilheim, das meines Erachtens komplett fehlbesetzt ist, wurde behauptet, dass der Gifteinsatz ja unproblematisch gewesen sei, da die Trinkwasserentnahmestelle tief genug läge und außerdem eine ausreichender Abstand vom Trinkwasserschutzgebiet eingehalten worden wäre.
Dazu muss man wissen, dass das Schild "Trinkwasserschutzgebiet" nur einen (!) Meter vom Kasernenzaun entfernt steht!
Die Amphibien- und die Insektenpopulationen in diesem Gebiet dürften massiv Schaden genommen haben und damit bekommen auch die Fische nur noch wenig Nahrung. Vielleicht haben Sie ja auch davon gehört, dass die Fischer im Starnberger See und Ammersee beklagen, dass die "Brotfische" seit einigen Jahren immer langsamer wachsen....
Ich bitte Sie, mir zu sagen, warum Sie gegen den dringend benötigten Antrag der Grünen gestimmt haben, eine Neuzulassung für Glyphosat abzulehnen?
Das entspricht nicht dem Bürgerwillen ...
Sehr geehrter Herr Bartesch,
Ihre Nachricht vom 25.03.2016 zum Thema "Neuzulassung von Glyphosat verhindern" habe ich dankend erhalten und kann Ihnen hierzu folgendes mitteilen:
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihrer Einschätzung, der Antrag der der Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag zu diesem Thema sei dringend erforderlich gewesen, nicht zustimmen kann. Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft z.B. zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. In Deutschland und der EU unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der langjährigen Zulassungsverfahren intensive Prüfungen, in denen sie hinsichtlich ihres Risikos für Mensch und Umwelt geprüft werden. Dies gilt auch für Glyphosat, dass einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist.
Anlass für die aktuelle Diskussion ist die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend durch die „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)“. Diese Bewertung ist wissenschaftlich umstritten. Klar ist, die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, d.h. Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, und ab welcher Intensität der Exposition eine gesundheitliche Gefährdung besteht, wird keine Aussage getroffen. Beispielsweise sind in der gleichen Kategorie wie Glyphosat auch die Arbeit als Friseur, Schichtarbeit und Mate-Tee eingestuft. Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Zudem teilen auch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aber auch a l l e Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU die Bewertung des BfR. Vor diesem Hintergrund befürwortet auch die Unionsfraktion eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen.
Nichtsdestotrotz sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen. Diese Anwendungsbestimmungen sind selbstverständlich von jedermann einzuhalten.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB