Frage an Alexander Radwan von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Radwan,
Sie sind Rechtsanwalt.
Ich bin ganz entschieden gegen diesen massiven Ansturm von Flüchtlingen, die sich noch dazu das Asylland, nämlich Deutschland, selbst aussuchen.
Weshalb werde ich, wenn ich diese, meine vom Grundgesetz geschütze Meinung, öffentlich äußere in Deutschland als Rassist und Fremdenfeindlicher, oder gar Volksverhetzer, gebrandmarkt? Wo ist für diese Brandmarkung die rechtliche Grundlage zu finden?
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
Ihre Nachricht auf www.abgeordnetenwatch.de habe ich dankend erhalten. Die Meinung eines anderen Menschen zu bewerten ist ebenfalls eine Meinungsäußerung und damit grundsätzlich durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Ich persönlich bin der Auffassung, dass Menschen, die berechtigte Sorgen, Fragen und Anliegen sachlich und argumentativ äußern bzw. darlegen nicht automatisch in die rechte Ecke gedrängt werden dürfen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlings- und Asylpolitik ist es wichtig, dass wir Menschen nicht gegeneinander ausspielen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB