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Alexander Radwan
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Frage von Stephan S. •

Frage an Alexander Radwan von Stephan S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Radwan,

da ich in der laufenden Flüchtlingskrise immer noch das Gefühl habe nicht richtig und nur gefiltert von den Medien informiert zu werden, würde ich Ihnen gerne die folgenden Fragen vorlegen, deren Beantwortung mir helfen könnte meine wachsende Verunsicherung bzgl. der aktuellen Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Zukunft Deutschlands zu verringern.

1: Wo liegt eine Obergrenze für eine jährliche Zuwanderung nach Deutschland? Wie kann man diese überhaupt durchsetzen?
2: Welche Kriterien soll es denn zukünftig geben, die jemanden zuzugsberechtigt machen?
3: Wie hoch sind wirklich die monatlichen Kosten für einen Flüchtling/Migranten? Wie wird das finanziert - einschließlich notwendiger Wohnungsbau etc.?
4: Wie kann überhaupt ein effektives und faires Asylsystem funktionieren, wenn man anscheinend nicht einmal einen großen Teil der Leute abschieben kann, die gar nicht asylberechtigt sind (Pass "verloren", im Heimatland droht Gefängnis oder Todesstrafe,...)?

Vielen Dank.
mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schleitzer,

Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 6. Oktober zur aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik habe ich dankend erhalten.

Eine genaue Zahl für eine Obergrenze der jährlichen Zuwanderung nach Deutschland kann ich Ihnen nicht nennen. Die Obergrenze richtet sich nach der Aufnahmefähigkeit Deutschlands. Um den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen, muss geltendes Recht, insbesondere an den Außengrenzen, konsequent umgesetzt werden.

Bezüglich ihrer Frage nach Kriterien für eine Zuzugsberechtigung nach Deutschland verweise ich ebenfalls auf geltendes Recht, das es konsequent anzuwenden gilt. Wir verfügen bereits heute sowohl über ein international anerkanntes Asylrecht als auch über ein modernes und flexibles Zuwanderungsrecht für Menschen, die von außerhalb der Europäischen Union zu uns kommen.

Die exakten monatlichen Kosten für einen Flüchtling bzw. Asylbewerber lassen sich schwer beziffern. Über die reinen Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen beispielsweise Kosten für schulische Bildung, Kindergärten, Sicherheit, Arbeitsvermittlung und die Gerichtsbarkeit an. Die Höhe der Geldleistungen für Versorgung und das sogenannte Taschengeld für Asylbewerber hängen von der sogenannten Regelbedarfsstufe ab. So erhält beispielsweise ein alleinstehender erwachsener Asylbewerber, der einen eigenen Haushalt führt (Regelbedarfsstufe 1) für die soziokulturelle Teilhabe (sogenanntes Taschengeld) in Bayern derzeit 143 Euro pro Monat. In der Aufnahmeeinrichtung werden der weitere notwendige Bedarf (physisches Existenzminimum) an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen gedeckt. Wohnt der alleinstehende erwachsene Asylbewerber außerhalb der Aufnahmeeinrichtung erhält er für die Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts) 216 Euro pro Monat.

Um die Kommunen finanziell zu entlasten, trägt in Bayern der Freistaat im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern tatsächlich sämtliche Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung - DVAsyl), der den Freistaat Bayern als Kostenträger für alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestimmt.

Die ersten Schritte zur Rückkehr zu einem geordneten Verfahren in der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik sind angestoßen. So haben wir in dem in dieser Woche verabschiedeten Asylpaket unter anderem beschlossen, dass die von Ihnen angesprochenen Abschiebungen künftig nicht mehr angekündigt werden. Darüber hinaus werden Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft und in den Erstaufnahmeeinrichtungen können künftig Bargeldleistungen soweit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Wir dürfen uns jetzt nicht auf bereits erreichtem ausruhen sondern müssen die nächsten Schritte folgerichtig planen und aktiv angehen.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Radwan, MdB

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