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Alexander Radwan
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Frage von Richard B. •

Frage an Alexander Radwan von Richard B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Herr Radwan,

ich betreibe, wie mittlerweile über 300 andere Bürger in München und Umgegbung ein offenes WLAN im Rahmen der »Freifunk München«-Initiative um die Verbreitung des mobilen Internets im öffentlichen Raum zu fördern. Zur Zeit ist die rechtliche Lage im Rahmen der Störerhaftung dazu recht unbefriedigend. Im Moment, kann man seinen privaten Internetanschluss nur durch aufwendige technische Maßnahmen rechtssicher anbieten (VPN). Nun muss ich in den Medien hören, dass sich diese im Rahmen des WLAN-Gesetzentwurfs (Paragraph 8 TMG) noch weiter verschlechtern soll. Dies würde im schlechtesten Fall dazu führen, dass nur kommerzielle Anbieter bevorzugt werden und private Initiativen die gerade am wachsen sind wieder eingehen, da ein großes rechtliches Risiko von Privatpersonen getragen werden muss.

Haben Sie die Stellungnahme des Fördervereins freie Netzwerke e.V. (siehe freifunkstattangst.de ) zur Kenntnis genommen und wie werden Sie sich dazu positionieren?

Weiter helfen private initiativen, wie Freifunk Internet den Sozial Schwachen zur Verfügung zu stellen. Z.B steht der am meisten genutzte Freifunk Router in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg (Hamburg-Harburg).

Wie könnten sie sich vorstellen, dass solche privaten Initiativen weiterhin möglich sind, wenn der neue Gesetzentwurf angenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Richard Brosig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brosig,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. März.

Die Novelle des Telemediengesetzes ist ein notwendiger Schritt, um in Deutschland die Verbreitung von W-Lans zu verbessern und Rechtssicherheit in der Frage der sogenannten „Störerhaftung“ herzustellen.

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf allerdings noch in der sehr frühen Fassung, des Referentenentwurfs. Dieser muss noch innerhalb der Ministerien abgestimmt werden und kommt geht erst dann in die parlamentarischen Beratungen.

Grundsätzlich soll der Entwurf Rechtsklarheit bei der Frage schaffen, wie W-Lan-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Das soll sowohl für kommerzielle, wie auch für private Anbieter mit einbeziehen. Die jetzt im Entwurf vorgestellten ersten Überlegungen dazu sind allerdings nur ein erster Vorschlag für eine bessere Lösung.

Im weiteren Verfahren wird sich an Referentenentwurf noch vielen ändern. Ich werde dabei besonders auf die rechtlichen Vorgaben für das Betreiben von privaten W-Lan Anbietern achten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Radwan, MdB

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