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Alexander Radwan
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Frage von Martin K. •

Frage an Alexander Radwan von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Radwan,

erst einmal freue ich mich darueber, dass Sie hier gestellte Fragen beantworten! Nur im Dialog mit den Buergern ist meiner Meinung nach eine echte Demokratie moeglich. Nun zu meiner Frage: Wie stehen Sie zu einer Neuregelung von verdeckten Parteispenden durch Firmen und Lobbyverbaenden fuer mehr Transparenz (analog der Forderungen der ODP bzw. Abgeordnetenwatch)? Es steht ja ausser Frage, dass sich finanzielle Zuwendungen auf die Willensbildung jedweder sozialen Gruppe, also auch auf Parteien auswirken. Sollte hier nicht eingegriffen werden und jede Abhaengigkeit von juristischen Personen vermieden werden, denn schliesslich sollten Abgeordnete ja einzig dem Wohl der Buerger verpflichtet sein? Was muesste Ihrer Meinung nach geschehen, um diesen Schritt zu gehen? Muessten Parteien von der Gemeinschaft (´dem Staat´) mit mehr Mitteln ausgestattet werden? Sind Spendengelder notwendig um den Parteibetrieb zu finanzieren? Sind die Diaeten zu gering (unverschaemt hohe Nebeneinkuenfte von Abgeordneten werden ja ebenfalls oft thematisiert)? Unter welchen Umstaenden koennten Sie sich vorstellen, sich fuer eine Abschaffung von Lobbygeldern stark zu machen?

Beste Gruesse,

Martin Korndoerfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Korndoerfer,

vielen Dank für Ihre Reihe von Fragen zu den Themenkomplexen Parteienfinanzierung, Parteispenden und Lobbyismus vom 18. Januar.

Unser Grundgesetz und andere Gesetze verpflichten die Parteien, sich um Spenden zu bemühen. Im Parteiengesetz ist geregelt, dass sich die Parteien überwiegend aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben. Diese Einnahmen allein würden es aber keiner Partei ermöglichen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb sind sie auch auf die Unterstützung von Spendern angewiesen.

Entscheidend ist die volle Transparenz, also von wem welche Partei wie viel Geld erhält. Die Transparenzregeln im Parteiengesetz sind weitreichend und ausreichend. Wenn es zu verdeckten Spenden an Parteien kommen sollte, dann untersucht das die zuständige Bundestagsverwaltung, die im Falle eines Nachweises Parteien zu empfindlichen Strafen verurteilen kann.

Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Partien schließt die Finanzierungsfreiheit mit ein. Dem entspricht umgekehrt das Recht von Bürgern, Unternehmen und Verbänden auf politische Teilhabe. Spenden sind eine wichtige und vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Form des politischen Engagements für Parteien und für unsere freiheitliche Demokratie. Mit Spenden unterstützt man die Parteien bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages und ihrer politischen Ziele. Eine Einschränkung von durch die Verfassung gewährten, politischen Freiheitsrechten z. B. durch eine Spendenobergrenze oder ein Spendenverbot halte ich für falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Radwan, MdB

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