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Alexander Radwan
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Frage von Mathias S. •

Frage an Alexander Radwan von Mathias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Radwan,

im Zuge der Europawahl möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie als mein Stimmkreisabgeordneter zu folgenden Themen stehen:
- Ihre Haltung zur letzten Flugdienstzeiten Änderung der EU für Luftfahrtpersonal?
- Ihre Haltung zum gerade viel diskutiertem Streikrecht für Spartengewerkschaften?
- Wie ist Ihr Standpunkt bzgl. der Beibehaltung der Luftverkehrssteuer?

Vielen Dank und viele Grüße aus Geretsried
Mathias Schunk

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schunk,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. April 2014 zur letzten Änderung der Flugdienstzeiten der EU für Luftfahrtpersonal, zum Streikrecht für Spartengewerkschaften sowie zur Beibehaltung der Luftverkehrssteuer.

Zur Flugdienstzeitenänderung der EU für Luftfahrtpersonal: Die dazugehörige Verordnung stellt eine wesentliche Verbesserung der Flugsicherheit gegenüber dem bisherigen Stand dar. Sie legt den Rahmen fest, innerhalb dessen die beteiligten Fluggesellschaften einen optimalen Kompromiss beim Einsatz des fliegenden Personals und den Flugzeitbeschränkungen finden müssen. Tarifvereinbarungen sind hiervon unabhängig und können weitere Reduzierungen der Dienst- und Einsatzzeiten beinhalten. Als Verordnung gilt dieser EU-Gesetzgebungsakt unmittelbar in den Mitgliedsstaaten und Deutschland steht es nicht frei, Erleichterungen oder Verschärfungen einzuführen. Änderungen an dieser Verordnung könnten nur über die Kommission initiiert werden.

Zur geplanten Änderung des Streikrechts für die Spartengewerkschaften:
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festzuschreiben. Der Koalitions- und Tarifpluralismus soll in geordnete Bahnen gelenkt werden. In diesen Prozess sind sowohl die Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber eingebunden. Für die Union ist wichtig, dass die verfassungsmäßigen Rechte der kleinen Gewerkschaften gewahrt blieben müssen. Über diese Punkte und Bedenken insbesondere der kleinen Gewerkschaften werden wir intensiv zu diskutieren haben. Erst nach Einbindung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und nach Abwägung aller Interessen werden wir mit den Arbeiten an einem Gesetzgebungsverfahren beginnen.

Zur Luftverkehrssteuer:
Die Luftverkehrssteuer, die in der letzten Legislaturperiode beschlossen wurde, ist aus zwei Gründen eingeführt worden: Zum einen ist der Luftverkehr so in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen worden und soll so umweltgerechtes Verhalten der Branche fördern. Zum anderen dienen die jährlichen Einnahmen aus der Erhebung der Steuer der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. CDU und CSU werden verlässliche Rahmenbedingungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft schaffen, damit sie sich in einem harten internationalen Wettbewerbsumfeld behaupten kann. Dazu gehört der Einsatz für faire internationale Wettbewerbsbedingungen auch im Hinblick auf die Gesamtsteuerbelastung. Deshalb werden wir prüfen, ob die Abschaffung der Luftverkehrssteuer in der nächsten Wahlperiode notwendig und vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Radwan

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