Alexander Lebedew
DIE LINKE
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Frage von Hansi G. •

Frage an Alexander Lebedew von Hansi G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lebedew,

als geschiedener Elternteil ist dieser gesetzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Gem. BGH und der Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltspflichtige hier finanziell bis ins kleinste Detail geprüft und (bildlich gesehen) "komplett nackig" gemacht. Im schlimmsten Fall verbleibt einem Unterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt (z. Zt. 1000€).

Wie gedenken Sie die korrekte Verwendung des gezahlten Unterhalts zu gewährleisten? Nach heutigem Stand der "Rechtssprechung" kann der Unterhaltsempfänger (Mutter/Vater) mit dem Geld machen was er will (Urlaub, Vermögensbildung,....). Eine Prüfung der Verwendung zu Gunsten der Kinder ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Über eine Darlegung Ihres Standpunktes hierzu würde ich mich sehr freuen.

Antwort von
DIE LINKE

Hallo Hansi,

da ich selbst betroffen bin , zum zweiten mal verheiratet , ärgere ich mich auch über diesen Zustand.

Ich würde mich dafür einsetzen , das die Väter entlastet werden , und die Kontrolle über die Verwendung des Unterhaltes dem Jugendamt übertragen wird. Es wäre auszudiskutieren in welcher Form es machbar wäre, z.B. mit Gutscheinen für Kleidung oder ähnlichem.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander