Bundesrepublik Deutschland nicht unabhängig?
Sehr geehrter Herr Krauß,
ich habe ein Video im Internet gesehen, wo jemand behauptet hat, dass die Bundesrepublik Deutschland kein unabhängiger Staat sei und rein rechtlich betrachtet unsere Verfassung (das Grundgesetz) keine bzw. eingeschränkte Gültigkeit hätte und, da nach dem zweiten Weltkrieg kein Friedensvertrag geschlossen worden sei, in Deutschland Aliierten-Recht gelten würde.
Mir kommt das ganze vor wie eine Verschwörungstheorie, der man wenig glauben zu schenken hat.
Mich würde interessieren, wie viel da dran ist bzw. ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr Rischke,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um eine Verschwörungstheorie handelt.
Zum Thema Grundgesetz: Einige behaupten, dass das Grundgesetz keine richtige Verfassung sei, weil es nicht "Verfassung" heißt. Dies ist eine sehr eigenartige Sicht auf die Dinge. Denn die DDR war auch nicht demokratisch - obwohl das Wort "demokratisch" sogar in ihrem Namen vorkam. Man kann also vom Namen oder der Bezeichnung nicht direkt auf die Beschaffenheit einer Sache schließen. Das Grundgesetz wurde bewusst nicht Verfassung genannt, weil man 1949 davon ausging, dass man nach einer Wiedervereinigung eine neue Verfassung brauchen würde. Da sich das Grundgesetz daraufhin jedoch als sehr gut konzipierte und praxistaugliche Verfassung bewährte, hat man auch nach der Wiedervereinigung daran festgehalten. Das Grundgesetz erfüllt darüber hinaus alle Anforderungen, welche an eine Verfassung zu stellen sind. Es heißt eben nur anders. Übrigens: Großbritannien hat gar keine festgeschriebene Verfassung. Dennoch käme niemand auf die Idee, Großbritannien abzusprechen, dass es sich um einen funktionierenden liberal-demokratischen Verfassungsstaat mit praktizierter Gewaltenteilung handelt.
Zu Ihrer Frage nach dem Friedensvertrag und der Unabhängigkeit Deutschlands: Dieses Argument habe ich bereits oft gehört. Aus juristischer Sicht lässt sich sicherlich trefflich darüber streiten, ob der Zweite Weltkrieg offiziell beendet wurde und ob das Deutsche Reich juristisch tatsächlich aufhörte zu existieren. Das Recht und die (politische) Wirklichkeit sind jedoch zwei verschiedene Dimensionen. Ich möchte dies an einem Beispiel erklären: Wenn eine Frau abgeschieden in einem Wald ein Kind gebärt, dann verfügt dieses Kind über keine Geburtsurkunde. Existiert dieses Kind dann nicht, weil dessen Existenz juristisch nicht festgeschrieben ist? Dies ist wohl kaum der Fall.
Man kann sich also trefflich darüber streiten, ob der Zweite Weltkrieg juristisch offiziell beendet wurde. Fakt ist aber: Er ging 1945 zu Ende - ebenso wie das Dritte Reich und die Bundesrepublik ist spätestens seit dem 2+4 Vertrag ein vollkommen souveräner Staat. Dies ergibt sich einfach aus der Wirklichkeit.
Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie
Alexander Krauß MdB