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Alexander Krauß
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Frage von Georg R. •

Frage an Alexander Krauß von Georg R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krauß,

da Sie einer der Sprecher Ihrer Fraktion bei der Cannabis-Debatte im Oktober letzten Jahres waren, und sich seitdem weltweit (v.a. in den USA bzw. Mittel- und Nordamerika) Dinge getan haben, würde ich Ihnen gerne zwei Fragen stellen.

In New York wird nun Cannabis als Genussmittel legalisiert und folgt somit dem Trend, den am Anfang Staaten wie Colorado, Kalifornien oder (drogenpolitisch sehr progressiv) Oregon setzten.
Sie bzw. Ihre Partei verteten diesbezüglich eine sehr konservative Haltung; Ist diese heutzutage, bei der globalen Entwicklung - welche neutral betrachtet positiv ist - noch vertretbar?

Auch werden in den Meldungen zu New York eine maximale Beiführmenge von 3 Unzen (85g) genannt. Ist es im internationalen Vergleich nicht unverhältnismäßig, dass hier Leute bei signifikant niedrigeren Mengen schon mit Strafverfahren uvm. rechnen müssen und bei der in New York zulässigen Menge (85g) auch mit Haftstrafen bestraft werden können?

Meiner Meinung nach sollte man hier zumindest eine konsequente - gerne auch die von Frau Ludwig geforderten sechs Gramm - Freimenge einführen, um zumindest Personen mit Gelegenheitskonsum vor teilweise übertriebenen Strafen und dem Verbauen der Zukunft zu schützen.

Nichtsdestotrotz würde ich mich sehr über eine Antwort freuen, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Ruschel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ruschel,

vielen Dank für Ihre Fragen, welche ich Ihnen gern beantworte.

Zur ersten Frage: Ich halte diese Position sehr wohl für vertretbar, sonst würde ich sie schlichtweg nicht vertreten. In meinen Augen ist es falsch, Positionen aufzugeben, nur weil sie scheinbar "altmodisch" sind und dem Zeitgeist nicht entsprechen. Die Befürworter einer Legalisierung suggerieren mit Ihren Aussagen oft, dass sich außerhalb der Politik hinsichtlich einer Legalisierung im Grunde alle einig wären. Dem ist aber nicht so! Auch auf diesem Feld werden mitunter sehr unterschiedliche Meinungen vertreten, was natürlich grundsätzlich zu begrüßen ist.

Zur zweiten Frage: Die von Ihnen angesprochene Grenze von 85 Gramm erachte ich als viel zu hoch. In Deutschland liegt die Grenze für den Eigenbedarf in den meisten Bundesländern bei 6 Gramm. Wer weniger als diese Menge mit sich führt, wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Diese Grenze halte ich für absolut angemessen - eine Erhöhung ist aus meiner Sicht nicht notwendig.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB