Frage an Alexander Krauß von Lisa M. bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit dem Verbot von sog. Konversionstherapien betr. „Gender-Identität“?
1) Welche Unterstützung gibt es für Eltern, die vermuten, dass die Transidentifikation ihrer Kinder mit psychischer Erkrankungen oder Belastungen in Zusammenhang steht (ROGD)? Wo können sie kompetente Beratung bekommen? Derzeit werden sie zu Transgender-Selbsthilfegruppen verwiesen, dort sind aber keine Kenntnisse über Depressionen oder Angststörungen, undiagnostizierte AD(H)S- oder Autismussprektrum-Störungen vorhanden. (dies gilt im übrigen auch für die auf "Gender" spezialisierten psychotherapeutischen Praxen)
2) Wer erstellt für Deutschland zusammenfassenden Statistiken zur Prävalenz und zu den Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (inklusive Sex Ratio): Wieviele Menschen sind mit der Diagnose F 64.0 (gesichert und Verdacht) in Behandlung bei Kliniken, psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen, Gyn, Endo und Chirurgie? Wie hat sich die Häufigkeit der Diagnose gegenüber F 66.0 und anderen Diagnosen (z.B. Essstörungen, Körperdysmorphismus) verschoben?
3) Gibt es eine Bilanzierung der Kosten für die medikamentöse und chirurgischen Behandlung: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone, Chirurgische Eingriffe bei den Krankenkassen/in der Gesundheitsberichterstattung?
4) Erfasst die Gesundheitsberichterstattung Detransitioner, insb. FtMtF? Nach der Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken ist eine lebenslange Behandlung mit Östrogenen nötig. Gibt es Studien zur Langzeit-Verträglichkeit?
5) Wie werden Regretter und Detransitioner in den Spezialambulanzen behandelt? Gibt es Leitlinien? Gibt es Patientenfürsprecher für diese Zielgruppe? Wie ist die rechtliche Vertretung für diese Menschen geregelt, wenn sie ihre ehemaligen Behandler verklagen wollen?
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre sehr detaillierten Fragen nicht umfangreich beantworten werde, da ich für die meisten Ihrer Fragen als Bundestagsabgeordneter schlicht nicht zuständig bin. Ich möchte Ihnen empfehlen, sich hinsichtlich der Fragen an die jeweils zuständige Stelle zu wenden (bei statistischen Fragen hilft Ihnen beispielsweise sicher das Statistische Bundesamt; bei anderen Fragen sicherlich die dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellten Behörden).
Zudem möchte ich Sie bei weiteren Fragen bitten, sich an ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden.
Falls Sie darüber hinaus Fragen zu meiner Tätigkeit als Abgeordneter für das Erzgebirge oder meiner Tätigkeit im Ausschuss für Gesundheit haben, können Sie diese natürlich gern stellen.
Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie
Alexander Krauß