Frage an Alexander Krauß von Friedemann A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Krauß,
medial wurde in den letzten Tagen die von den Grünen initiierte Bundestagsentscheidung zum generellen Tempolimit thematisiert.
Wie werden Sie sich verhalten?
Wenn nein, warum lehnen Sie diesen Vorschlag trotz wissenschaftlich nachgewiesener Vorteile für die Umwelt ab?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Senkung des CO²-Ausstoßes im Verkehrsbereich setzt die CDU/CSU-Fraktion auf Anreize für ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten sowie die Förderung von innovativen Technologien, wie z.B. des automatisierten und vernetzten Fahrens und der Förderung von alternativen Antrieben. Kohlendioxidemissionen lassen sich am effektivsten dort vermeiden, wo sie entstehen, nämlich bei der Verbrennung von fossilen Treibstoffen im Motor.
Das Bundesverkehrsministerium fördert daher Plug-in-Hybride, Batterieantriebe und Brennstoffzellen
1. im Personen- und Güterverkehr auf der Straße (z. B. für Pkw, Elektrobusse, Nutz- und Lieferfahrzeuge),
2. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Schienenverkehr (Diesel-Hybrid-Traktion),
3. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Luftverkehr (z. B. Brennstoffzellen für die Bord-Energieversorgung),
4. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe in der Schifffahrt (Brennstoffzellen für die Stromversorgung).
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist bei der Erreichung des Ziels der CO²-Senkung nicht zielführend, auch wenn es auf den ersten Blick einfach und plakativ klingt. Wir werden die technologieoffene Förderung alternativer Antriebe weiter vorantreiben und den Schadstoffausstoß im Verkehrsbereich dauerhaft senken. Deutsche Autobahnen sind verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut und zählen zu den sichersten Straßen der Welt. Grundsätzlich schreiben unsere straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vor, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist. Es darf generell nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann daher deutlich unterhalb eines Tempolimits von 130 km/h liegen. Zudem können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
Bereits heute gilt daher auf rund 30 % der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit. Zählt man Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von längerfristigen Baustellen hinzu, erhöht sich der Anteil auf insgesamt rund 40 %.
Wir setzen auf technische Lösungen wie Warnsysteme, die rechtzeitig auf Staus, Baustellen oder Unfälle hinweisen, um das Sicherheitsniveau auf deutschen Autobahnen weiter zu erhöhen.
Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie
Alexander Krauß MdB